IKT Hallenmodernisierung - Los 31 Referenznummer der Bekanntmachung: 3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikt.de
Abschnitt II: Gegenstand
IKT Hallenmodernisierung - Los 31
Die AG beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung der Leistungen des Loses 31 "Prüfstatiker Hallenmodernisierung" des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung", um die Bestandshalle so zu modernisieren, dass die Durchführung künftiger Forschungsprojekte entsprechend der wissenschaftlichen Standards gewährleistet ist. Ungeachtet der in Anbetracht des Hauptgegenstandes erfolgten Qualifikation des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung" als Lieferauftrag werden auf Grundlage dieser Auftragsbekanntmachung die dienstleistungsspezifischen Leistungen des Loses 31 "Prüfstatiker Hallenmodernisierung" beschafft.
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH Exterbruch 1 45886 Gelsenkirchen
Los 31 "Prüfstatiker Hallenmodernisierung" des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung" erfasst die Prüfstatik für das vom Generalplaner erstellte Tragkonzept der massiven Bauweise hinsichtlich der Bestandshalle. Die Tragkonstruktion muss rechnerisch nachgewiesen werden, sowie die Konstruktionszeichnungen bestätigt werden. Ebenfalls wird die Kontrolle des statisch-konstruktiven Brandschutzes gefordert.
Zur Sicherung des Tragsystems und zur Qualitätssicherung sind stichprobenhaft vor Ort Termine zu kalkulieren, um die Bauausführung des Tragwerkes zu überprüfen.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formulare 1 und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 1),
2. im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular 2),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 3; Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 4),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 11),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 13)
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 14). Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 5). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 6).
Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 5). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen.
Die unter III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 7);
2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 8). Es sind mindestens 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen erfüllen:
Berechnung der Prüfstatik für massive Innen- und/oder Außenwände mit massiver Dach- oder Deckenkonstruktion.
Die benannte Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der losspezifischen Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
3. Nachweis der Führungsbefugnis der Bezeichnung "Staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) für die Prüfung der Standsicherheit" zumindest für die Fachrichtung Massivbau (i) gem. §§ 1, 2 i.V.m. § 8 Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung 2018 NRW (SV-VO), oder (ii) eine vergleichbare Anerkennung gem. §§ 1, 4 i.V.m. § 8 SV-VO,
4. Erklärung zur technischen Ausstattung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 9).
2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 8). Es sind mindestens 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen erfüllen:
Berechnung der Prüfstatik für massive Innen- und/oder Außenwände mit massiver Dach- oder Deckenkonstruktion.
Die benannte Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der losspezifischen Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
3. Nachweis der Führungsbefugnis der Bezeichnung "Staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) für die Prüfung der Standsicherheit" zumindest für die Fachrichtung Massivbau (i) gem. §§ 1, 2 i.V.m. § 8 Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung 2018 NRW (SV-VO), oder (ii) eine vergleichbare Anerkennung gem. §§ 1, 4 i.V.m. § 8 SV-VO.
Die Leistungen sind nur durch Personen zu erbringen, die auf Grund der SV-VO durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen gem. §§ 1, 2 i.V.m. § 8 anerkannt sind, die Bezeichnung "Staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) für die Prüfung der Standsicherheit" zumindest für die Fachrichtung Massivbau zu führen, oder Personen die diesen gem. §§ 1, 4 i.V.m. § 8 SV-VO gleichgestellt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Unter Berücksichtigung des durch die planerische Komplexität des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung" bedingten Zeitfortschritts und der gleichzeitigen Erfüllung der zuwendungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist die Erbringung der Leistungen durch den Prüfstatiker nunmehr dringlich. In Anbetracht des zur Angebotserstellung erforderlichen Aufwands ist die Angebotsfrist von 20 Kalendertagen angemessen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Verfahren führt die AG unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für sie nicht. Die nachfolgende Angabe der Vergabekammer Westfalen unter Ziffer VI.4.1 erfolgt allein in Erfüllung der Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid. Die AG erfüllt diese ohne Anerkennung einer entsprechenden (vergabe-) gesetzlichen Rechtspflicht bzw. einer entsprechenden Zuständigkeit der Vergabekammer.
2. Die für die Erstellung des Angebots erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können unter dem in Ziffer I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
3. Die Angebote sind bis zum 20.05.2022, 23:59 Uhr (Eingang!) ausschließlich elektronisch in eingescannter Form unter dem in Ziffer I.3 angegebenen Link einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebots führt zum Ausschluss.
4. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
5. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
- Die Leistungen sind innerhalb des Ausführungszeitraums abnahmefähig, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen. Der Ausführungszeitraum von 20 Kalendertagen, beginnend am Tag nach Zugang der Aufforderung der Auftraggeberin zur Leistungserbringung in Textform, ist verbindlich.
6. Zur Herstellung ausreichenden Wettbewerbs wird der Referenzzeitraum gem. § 46 Abs. 3 VgV auf 5 Jahre angehoben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6R7ES
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.