Neubau Parkhaus West des Flugfeldklinikums Referenznummer der Bekanntmachung: 100_01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikverbund-suedwest.de
Adresse des Beschafferprofils: www.klinikverbund-suedwest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Parkhaus West des Flugfeldklinikums
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Parkhaus West
Flugfeldklinikum Böblingen Flugfeldareal Böblingen 71034 Böblingen
Für die wirtschaftliche Neuordnung der Kreiskliniken Böblingen gGmbH werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeld in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es wird ein Klinikum mit ca. 700 Betten und den dazu gehörenden Sekundär- und Tertiärbereichen eines Krankenhauses der Zentralversorgung u. a. mit einem Hubschrauber-Dachlandeplatz errichtet.
Der Landkreis Böblingen als Gesellschafter der Kreiskliniken Böblingen gGmbH plant mit dem Projekt "Parkhaus West des Flugfeldklinikums" ein Parkhaus. Die Fertigstellung ist bis Ende Mai 2025 geplant, um rechtzeitig und parallel zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus Flugfeldklinikum zur Verfügung zu stehen.
Das Flugfeld liegt auf der Gemarkung und zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen. Die Kreiskliniken Böblingen gGmbH sind als Bauherr und Gesamtprojektleitung vom Landkreis Böblingen mit der Projektdurchführung beauftragt. Das Parkhaus grenzt unmittelbar an den Wirtschaftshof des Neubaus Flugfeldklinikum an.
Für das Parkhaus liegt auf Grundlage der Genehmigungsplanung der Architekten-Arbeitsgemeinschaft HDR/h4a sowie den weiteren Fachplanern eine Baugenehmigung vom 12.07.2021 vor. Derzeit laufen die Baumaßnahmen für das benachbarte Klinikgebäude. Das Parkhaus West wird, entsprechend dem Planungsstand Genehmigungsplanung, voraussichtlich eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 25.100 m² und einen Bruttorauminhalt von ca. 70.900 m³ haben und ca. 880 Pkw-Stellplätze (davon ein Stellplatz mit Pkw-Ladestation), ca. 12 Motorrad-Stellplätze und ca. 132 Fahrradstellplätze (davon 32 für E-Bikes) umfassen.
Für den geltenden Bebauungsplan sowie im Rahmen der bisherigen Planung des benachbarten Flugfeldklinikums wurden diverse Gutachten ausgearbeitet (z.B. Schallgutachten, Verkehrsgutachten, Schallimmissionsschutznachweis, etc.). Weiterhin wurden zur Wahrung eines durchgängigen Konzepts bei den Fassaden sowie bei den Außen- und Freianlagen für das gesamte Areal eindeutige Gestaltungsvorgaben erstellt. Gegenstand des Verfahrens ist die Planung ab Leistungsphase 5 und die anschließende schlüsselfertige Errichtung des Parkhauses auf Grundlage der vorliegenden Planung, einer Funktionalen Leistungsbeschreibung incl. Anlagen (z.B. vorliegende Gutachten) und der oben erwähnten Gestaltungsvorgaben.
Die vergabegegenständlichen Leistungen des Parkhauses West sind voraussichtlich ab März 2023 zu erbringen und voraussichtlich bis Mai 2025 abzuschließen.
Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und den Anlagen.
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3, höchstens 5 geeignete Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
1. Anzahl der PKW-Stellplätze
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte anhand der Anzahl der PKW-Stellplätze nach folgender Maßgabe:
300-400 PKW-Stellplätze: 1 Punkt
401-600 PKW-Stellplätze: 2 Punkte
> 600 PKW-Stellplätze: 3 Punkte
Es werden bei diesem Bewertungskriterium maximal 3 Referenzprojekte gewertet. Die maximale Anzahl an Punkten ist damit 9.
2. Ausführung der Fassade
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit mind. 100 PKW-Stellplätzen anhand der Ausführung der flächigen mehrgeschossigen Fassade mit Begrünung, Metall-Lamellenbauweise, Lochblech oder Streckmetall oder einem anderweitigen vergleichbarem besonderen und architektonisch ansprechendem Material- und Farbkonzept (im Folgenden "besondere Anforderungen an die Fassade"):
- Eine Referenz mit mind. 100 PKW-Stellplätzen und besonderen Anforderungen an die Fassade: 3 Punkte
- Zwei Referenzen mit mind. 100 PKW-Stellplätzen und besonderen Anforderungen an
die Fassade: 6 Punkte
- Drei Referenzen mit mind. 100 PKW-Stellplätzen und besonderen Anforderungen an die Fassade: 9 Punkte
Es werden bei diesem Bewertungskriterium maximal 3 Referenzprojekte gewertet. Die maximale Anzahl an Punkten ist damit 9.
Eine Referenz kann in beiden Anforderungen gem. Ziff. 1) bis 2) gewertet werden.
Insgesamt können maximal 18 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, erfolgt die Auswahl nach der Referenz mit der größten Anzahl an PKW-Stellplätzen. Es werden die Bewerber bevorzugt, deren beste Referenz die im Verhältnis zu anderen Bewerbern größere Anzahl an PKW-Stellplätzen hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt;
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern;
- Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuerung und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Bewerber beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bewerber zu fordern;
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist; oder
- für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Oder: Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis über seine Eintragung in die Handwerksrolle vorzulegen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote nicht älter als 6 Monate ist (Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag einreichen.
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen und Eigenerklärungen zu Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland).
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen des Neubaus von Parkhäusern als schlüsselfertige Bauleistungen inkl. Planungsleistungen ab LPH 5 in Systembauweise oder konventioneller Bauweise.
2) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen.
3) Verpflichtungserklärung, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) eingehalten werden.
1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
2) Angabe von vergleichbaren Leistungen, die der Bewerber in den letzten sechs Jahren erbracht hat. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen des Neubaus von Parkhäusern als schlüsselfertige Bauleistungen inkl. Planungsleistungen ab LPH 5 in Systembauweise oder konventioneller Bauweise. Die Leistung gilt als in den letzten sechs Jahren erbracht, wenn sie nach dem 01.01.2016 abgenommen wurde.
Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:
- Angabe der Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;
- Angabe des Auftraggebers;
- Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);
- Angaben zum Projekt
- Gegenstand der Leistung (Neubau, Erbringung von Planungsleistungen ab der Leistungsphase 5, Erbringung von Bauleistungen)
- Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme durch den Auftraggeber;
- Auftragssumme (in Euro, netto);
- Projektbeschreibung;
- Anzahl der PKW-Stellplätze
- Angaben zur ausgeführten Fassade
Als Mindestanforderung ist mindestens 1 Referenz vorzulegen. Es wird gebeten, dass je Mindestanforderung nicht mehr als 5 Referenzen angegeben werden.
Geforderte Mindeststandards:
1. Angabe von mindestens einer vergleichbaren Leistung, mit mindestens 300 PKW-Stellplätzen.
2. Angabe von mindestens einer vergleichbaren Leistung mit mindestens 100 PKW-Stellplätzen, bei der eine flächige mehrgeschossige Fassade mit Begrünung, Metall-Lamellenbauweise, Lochblech oder Streckmetall oder einem anderweitigen vergleichbarem besonderen und architektonisch ansprechendem Material- und Farbkonzept ausgeführt wurde.
Die Anforderungen gem. Ziff. 1) bis 2) können auch in einer Referenz erfüllt werden.
Es wird gebeten, je Ziffer 1) und 2) nicht mehr als 5 Referenzen anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYYQJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.