Essbesteck und dazugehörige Ersatzteile Rahmenvereinbarungen Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2022-0021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Essbesteck und dazugehörige Ersatzteile Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Essbesteck ASD 18260A und dazugehörige Ersatzteile im Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2026
Grundsätzlich kann jeder Bieter nur den Zuschlag auf maximal 1 Los erhalten.
Liegen jedoch für einzelne Lose keine weiteren wertbaren Angebote in einem Wertungsrahmen von 15% im Verhältnis zu dem wirtschaftlichsten Angebot vor, kann ein Bieter auch für mehr als 1 Los den Zuschlag erhalten, wenn er auch hier das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und folgende Bedingung erfüllt:
- die Referenzen das Doppelte für die Lose, auf die in Summe der Zuschlag erteilt werden soll, die unter Abschnitt A, Ziffer 3.a) der Übersicht geforderte Nachweise definierten Mindestanforderungen erfüllen.
Essbesteck und dazugehörige Ersatzteile, Rahmenvereinbarung
Wareneingang Bekleidungszentrum Nord
August-Borsig-Str. 11
24783 Osterrönfeld
Bekleidungszentrum Süd
Arnsbergstr. 35
97772 Wildflecken
Aufbereitungszentrum Haren
Eichenstraße 53-55
49733 Haren
Essbesteck, ASD 18260A
Mindestbestellmenge: 15.000 Satz
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 90.000 Satz
maximale Bestellmenge: 136.500 Satz
Gabel, ASD 18270A
Mindestbestellmenge: 9.000 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.500 Stück
maximale Bestellmenge: 19.000 Stück
Messer, ASD 18280A
Mindestbestellmenge: 9.000 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.500 Stück
maximale Bestellmenge: 19.000 Stück
Löffel, ASD 18290A
Mindestbestellmenge: 9.000 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.500 Stück
maximale Bestellmenge: 19.000 Stück
Dosenöffner, ASD 18300A
Mindestbestellmenge: 9.000 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.500 Stück
maximale Bestellmenge: 19.000 Stück
50% des Beschaffungsbedarfs
Essbesteck und dazugehörige Ersatzteile, Rahmenvereinbarung
Wareneingang Bekleidungszentrum Nord
August-Borsig-Str. 11
24783 Osterrönfeld
Bekleidungszentrum Süd
Arnsbergstr. 35
97772 Wildflecken
Aufbereitungszentrum Haren
Eichenstraße 53-55
49733 Haren
Essbesteck, ASD 18260A
Mindestbestellmenge: 15.000 Satz
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 90.000 Satz
maximale Bestellmenge: 136.500 Satz
Gabel, ASD 18270A
Mindestbestellmenge: 9.000 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.500 Stück
maximale Bestellmenge: 19.000 Stück
Messer, ASD 18280A
Mindestbestellmenge: 9.000 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.500 Stück
maximale Bestellmenge: 19.000 Stück
Löffel, ASD 18290A
Mindestbestellmenge: 9.000 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.500 Stück
maximale Bestellmenge: 19.000 Stück
Dosenöffner, ASD 18300A
Mindestbestellmenge: 9.000 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.500 Stück
maximale Bestellmenge: 19.000 Stück
50% des Beschaffungsbedarfs
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen);
1b) Einhaltung der Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022;
1c) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate);
1d) Angabe der Produktionsstätten;
1e) Angabe Nachunternehmer;
1f) Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB;
1g) Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer
Weiter siehe sonstige Informationen
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
2b) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
2c) Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Angabe der jeweiligen Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden, Sach- und Umweltschäden, Bearbeitungsschäden etc. (die Mindesthöhe ergibt sich aus § 15 Nr. 4 des Vertrags über Planung, Lieferung, Aufbau und Endabnahme einer Hochregalanlage des Bekleidungszentrums in Simmern)
Weiter siehe sonstige Informationen
3a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten;
3b) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements des Bieters (QM-Handbuch oder gleichwertig);
3c) Abgabe der Leistung, welche von Nachunternehmern erbracht werden sollen;
3d) Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements (QM-Handbuch oder gleichwertig) der Nachunternehmer und;
3e) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 3 Jahren die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten, sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bieters vorgelegten Referenzen beteiligt waren;
Weiter siehe sonstige Informationen
Referenz(en) in Höhe von:
15.000 Satz Geschirrsets und Auftragsausführung innerhalb von 12 Monaten
Detaillierte Anforderungen siehe Übersicht Geforderte Nachweise, Erläuterungen zu Abschnitt A
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III 1.1), III 1.2) und III 1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.