Errichtung und Betrieb -Kita Harkortschule- Referenznummer der Bekanntmachung: 56-2022-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.castrop-rauxel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb -Kita Harkortschule-
Ausgeschrieben ist die Errichtung sowie die Trägerschaft einer viergruppigen Kindertagesstätte im Stadtteil Merklinde in Castrop-Rauxel.
ehem. Friedrich-Harkort-Schule Wittener Straße 322b 44577 Castrop-Rauxel Das hier in Rede stehende Grundstück für die Errichtung der Kindertagesstätte ist Teil des Schulkomplexes der ehemaligen Friedrich-Harkort-Schule. Einzelheiten inkl. einem Lageplan können den vergabeunterlagen entnommen werden.
Es ist beabsichtigt, zu Beginn des Kindergartenjahres 2024/25 eine neue Kindertageseinrichtung in Castrop-Rauxel im Stadtteil Merklinde/ Bövinghausen am Standort der ehemaligen Harkortschule mit ca. 70 Plätzen zu schaffen.
Räumlich wird die Einrichtung so beschaffen sein, dass zwei Gruppen in Gruppenform II und zwei Gruppen in Gruppenform III betrieben werden können. In der Gruppenform II sollen pro Gruppe bis zu zehn Kinder im Alter von unter drei Jahren betreut werden. In der Gruppenform III sollen pro Gruppe bis zu 25 Kinder im Alter von drei Jahren und älter betreut werden.
Sowohl die Errichtung, mit allen Planungen und Vorarbeiten, als auch der anschließende Betrieb der Einrichtung soll dazu an einen Bewerber vergeben werden.
Das Grundstück wird per Erbpacht an den Investor für die Dauer von 60 Jahren übergeben.
Nach 22 Jahren erfolgt eine Verhandlung über die Optionen zum Laufzeitende:
- weiterer Betrieb der Einrichtung durch den Anbieter
- Übernahme der Immobilie durch die Stadt Castrop-Rauxel eigene Zwecke oder Vergabe an einen anderen Anbieter) zum Verkehrswert
- weder die Immobilie wird übernommen, noch der Dienstleistungsvertrag mit dem Anbieter wird verlängert.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über den Betrieb von Kindertagesstätten in den letzten 5 Jahren (Gewicht 80%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit - Grundkriterium - (Gewicht 25%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Betrieb einer Kindertageseinrichtung als Träger/in.
b) Die Kindertageseinrichtung verfügt über mindestens 3 Gruppen.
c) In der Kindertagesstätte werden auch Kinder im Alter unter 2 Jahren betreut.
d) Die Tätigkeit als Träger/in der Kindertageseinrichtung wurde über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt und dauert entweder noch an oder wurde nicht vor dem 01.07.2017 beendet.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium: die Kindertageseinrichtung verfügt über mindestens 4 Gruppen (Gewicht 15%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium: die Kindertageseinrichtung ist ein Familienzentrum (Gewicht 20%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium: in der Einrichtung wird mindestens ein Kind mit bewilligtem Integrationsantrag betreut (Gewicht 10%);
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium: es bestehen vertragliche Kooperationen der Kindertageseinrichtung mit anderen Akteuren im jeweiligen Ort bzw. Stadtteil (Gewicht 10%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 15%) mit den Unterkriterien:
2.1) durchschnittliche Anzahl fest angestellter Fach- und Ergänzungskräfte in den Jahren 2019 bis 2021 (Gewicht 6%);
2.2) aktuelle Anzahl fest angestellter Fach- und Ergänzungskräfte (Gewicht 9%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII;
2. aktuell gültige Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII für den Betrieb einer (anderen) Kita.
Zur Nachweisführung genügt jeweils die Vorlage entsprechender Nachweise in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über den Betrieb von Kindertagesstätten in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Betrieb einer Kindertageseinrichtung als Träger/in.
b) Die Kindertageseinrichtung verfügt über mindestens 3 Gruppen.
c) In der Kindertagesstätte werden auch Kinder im Alter unter 2 Jahren betreut.
d) Die Tätigkeit als Träger/in der Kindertageseinrichtung wurde über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt und dauert entweder noch an oder wurde nicht vor dem 01.07.2017 beendet.
2. Anzahl fest angestellter Fach- und Ergänzungskräfte, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Zu Ziffer 1 müssen mindestens 2 Referenzen nachgewiesen werden, die sämtliche genannten Voraussetzungen erfüllen, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Außerdem darf die Anzahl fest angestellter Fach- und Ergänzungskräfte (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 10,00 liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGD4YA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.