Fahrservice für den ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: KVBW_2022/03-0011_ZVS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]39
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrservice für den ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg
Bereitstellung von Mitarbeitern und Einsatzfahrzeugen im Rahmen der Durchführung des Fahrservice für den ärztlichen Notfall bzw. Bereitschaftsdienst in 25 Notfalldienstbezirken (NFD-Bezirk) des Landes Baden-Württemberg.
Fahrservice Leistungen je nach Los zwischen ca. 100 Stunden und ca. 200 Stunden pro Woche, an Wochenenden und außerhalb der Sprechstundenzeiten.
Bad Mergentheim
NFD-Bezirk Bad Mergentheim
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 7.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Bietigheim
NFD-Bezirk Bietigheim
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 6.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Böblingen-Süd
NFD-Bezirk Böblingen-Süd
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 9.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Bruchsal/Bretten
NFD-Bezirk Bruchsal/Bretten
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 9.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Buchen/Mosbach
NFD-Bezirk Buchen/Mosbach
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 6.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Esslingen
NFD-Bezirk Esslingen
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 14.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Freiburg
NFD-Bezirk Freiburg
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 14.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Heidelberg
NFD-Bezirk Heidelberg
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 6.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Heidenheim
NFD-Bezirk Heidenheim
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 8.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Hohenlohekreis
NFD-Bezirk Hohenlohekreis
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 7.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Karlsruhe
NFD-Bezirk Karlsruhe
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 12.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Leonberg
NFD-Bezirk Leonberg
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 6.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Ludwigsburg
NFD-Bezirk Ludwigsburg
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 13.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Mühlacker
NFD-Bezirk Mühlacker
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 6.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Ortenau
NFD-Bezirk Ortenau
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 16.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Ostalbkreis
NFD-Bezirk Ostalbkreis
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 13.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Rastatt
NFD-Bezirk Rastatt
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 6.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Rems-Murr-Kreis Süd
NFD-Bezirk Rems-Murr-Kreis Süd
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 9.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Schwetzingen/Wiesloch
NFD-Bezirk Schwetzingen/Wiesloch
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 6.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Singen
NFD-Bezirk Singen
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 6.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Sinsheim
NFD-Bezirk Sinsheim
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 6.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Stuttgart
NFD-Bezirk Stuttgart
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 16.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Tuttlingen
NFD-Bezirk Tuttlingen
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 6.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Weinheim
NFD-Bezirk Weinheim
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 6.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Wertheim
NFD-Bezirk Wertheim
Durchführung des Fahrservice im Rahmen der Erbringung des ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten (Mo-So und an Feiertagen)
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Losumfang: ca. 7.000 Stunden p.a.
Forderung einer Sicherheit zur Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der Aufforderung
zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei
Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (BG) zu erbringen. Der/die Bieter/BG kann sich der
Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur
Eignungsleihe herangezogen werden und;
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder
die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter/BG diese aU/NU bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen
und ggf. die Art und den Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum
Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BGen müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU (s)/NU(s)
tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/
der aU(s)/NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/BG(en)
gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften auf den jeweiligen Formblättern für die
Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot vorzulegen. In der zweiten Konstellation
müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n)
übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der
Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung
von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen
Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
2) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-
ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate
3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
4) ggf. Nachunternehmererklärung
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung sowohl einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz, als auch einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt, anfordern.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BGen einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsjahr von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
2) Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer gültigen KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis mit einem Sublimit von min. 15 Mio. EUR pro geschädigte Person
3) Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer gültigen Insassenunfallversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR bei Invalidität und [Betrag gelöscht] EUR bei Todesfall
4) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Abschluss der unter 1) bis 3) geforderten Versicherungen hat spätestens eine Woche vor Beginn der Fahrserviceleistung zu erfolgen und der Nachweis ist den Auftraggebern unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen.
zu 1) bis 3) mindestens die genannten Deckungssummen
1) Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die in den letzten drei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
2) Mindestens eine Referenz über ein im Umfang vergleichbares Projekt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe des Projektumfangs, Auftraggeber, Ausführungszeitraum & Ansprechpartner inkl. Telefonnummer je Los
Als vergleichbar gilt ein Auftrag, wenn die Auftragsdauer min. 12 Monate umfasst und pro Jahr eine Fahrleistung von min. 5.000 Stunden erbracht wurde.
3) Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner*innen für die Dauer der Auftragsdurchführung inkl. Kontaktdaten gem. Anlage 11 der Vergabeunterlagen mit Kurzlebenslauf
zu 2) mindestens eine Referenz mit den oben genannten Anforderungen
zu 3) aus den Kurzlebensläufen des/der Ansprechpartner muss jeweils min. Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens).
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem
Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit
dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen durch die Bieter/Bietergemeinschaften einzureichen:
2) Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebots sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5YYR5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/