Schülerbeförderung für die Jahre 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: XXV/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für die Jahre 2022/2023
Die Stadt Lahr ist für die Schülerbeförderung an verschiedenen Schulen im Stadtgebiet zuständig. Die Leistungen umfassen im wesentlichen
- Schülerbeförderung mit verschiedenen Haltestellen im und außerhalb des Stadtgebietes.
- Circa 348,64 Tageskilometer x 182 Schultage im Jahr
- Circa 76 Schüler pro Tag
- Laufzeit 1 Jahre mit dreimaliger jährlicher Verlängerungsoption
Gutenbergschule Lahr
In den vergangenen Schuljahren wurden die Schüler/innen der Gutenbergschule mit einem Einzugsgebiet von folgenden Städten/Gemeinden – Lahr mit Stadtteilen, Kippenheim, Seelbach, Schuttertal befördert. Die durchschnittliche Zahl der beförderten Schüler/innen belief sich auf 33, die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag ca. 88 km. Hierfür wurden bisher insgesamt 13 Touren gebildet. (Anlage 3 Los 1)
Unterrichtszeiten: Mo. – Fr. 07:45 Uhr bis 12:10 Uhr
Die Unterrichtszeiten können sich in den folgenden Schuljahren ändern.
Pinocchio-Schulkindergarten / Luisenschule, Grundschulförderklasse
In den vergangenen Schuljahren wurden die Schüler/innen des Schulkindergartens und der Grundschulförderklasse mit einem Einzugsgebiet von folgenden Städten/Gemeinden – Lahr mit Stadtteilen, Kippenheim, Seelbach, Schuttertal, Friesenheim, Kappel-Grafenhausen, Mahlberg, Neuried, Schwanau, Oberschopfheim, Ettenheim, Neuried - befördert. Die durchschnittliche Zahl der beförderten Schüler/innen belief sich auf 40, die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag ca. 250 km. Hierfür wurden bisher insgesamt 13 Touren gebildet. (Anlage 3 Los 2)
Unterrichtszeiten: Mo. – Do. 07:50 / 08:45 Uhr bis 11:50 / 12:40 Uhr
Fr. 07:50 / 08:45 Uhr bis 11:05 / 12:10 Uhr
Mi. u. Fr. zusätzlich eine Tour um 15:25 Uhr
Die Unterrichtszeiten können sich in den folgenden Schuljahren ändern.
Grundschule Sulz
In den vergangenen Schuljahren wurden die Schüler/innen der Grundschule Sulz (Grundschulkinder vom Langenhard) befördert. Die durchschnittliche Zahl der beförderten Schüler/innen belief sich auf 3, die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag ca. 10 km. Hierfür wurden bisher insgesamt 2 Touren gebildet. (Anlage 3 Los 3)
Unterrichtszeiten: Mo. – Fr. 07:35 Uhr bis 13:05 Uhr
Die Unterrichtszeiten können sich in den folgenden Schuljahren ändern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutenbergschule Lahr
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pinocchio-Schulkindergarten / Luisenschule, Grundschulförderklasse
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundschule Sulz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bis zur Angebotsöffnung am 26.04.2022 um 10:30 Uhr ist keine Angebot eingegangen.
Das Verfahren wird somit gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahrens, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx