Fachplanung Techn. Ausrüstung (ALG 3, 8) Austausch Kälteerzeugung Johannes Wesling Klinikum Minden Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_93120012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Techn. Ausrüstung (ALG 3, 8) Austausch Kälteerzeugung Johannes Wesling Klinikum Minden
Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (ALG 3, 8) für den Austausch der Kälteerzeugung des Johannes Wesling Klinikums Minden, Fachplanungsleistung gem. §§ 55 ff. HOAI 2013, LPH 1 - 9, stufenweise Beauftragung, Gesamtkostenrahmen (KG 430+480): ca. 2,26 Mio. EUR brutto. Die bestehende Kälteversorgungsanlage am Johannes-Wesling-Klinikum ist derzeit nicht auseichend dimensioniert, um den aktuellen Bedarf an Kälteleistung für das gesamte Krankenhaus abzudecken. Daher soll die vorhandene zentrale Kälteversorgungsanlage, bestehend aus insgesamt 2 Kältemaschinen und 4 Rückkühlern komplett unter Berücksichtigung der Aspekte Langlebigkeit, Ausfallsicherheit und Energieeffizienz erneuert werden. Zusätzlich soll eine neue dezentrale Kälteanlage für die Abteilung Radiologie in das Bestandskältenetz eingebunden werden. Aufgrund des Versorgungsauftrages in einem Krankenhaus der Vollversorgung muss grundsätzlich eine durchgängige Verfügbarkeit der technischen Anlagen gewährleistet werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fachplanungen Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI 2013 i.V.m. Anlage 15, LPH 1-9 für die- Anlagengruppe 3 - Lufttechnische Anlagen- Anlagengruppe 8 - GebäudeautomationBesondere Leistungen gemäß Vertragsmuster in LPH 1: Bestandsaufnahme technische Anlagen ALG 3 und 8, Abgleich mit Bestandsunterlagen; ggf. Ergänzung PlanunterlagenBesondere Leistungen gemäß Vertragsmuster in LPH 8: Übernahme gesetzlicher Pflichten als verantwortlicher Bauleiter nach § 59a Bauordnung NRW sowie Übernahme zusätzlicher Koordinierungsaufgaben für die an Planung und Ausführung Beteiligten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.