Wettbewerb Neubau Frida-Levy-Gesamtschule in Essen als VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb nach RPW 2013 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-255 (BA)
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb Neubau Frida-Levy-Gesamtschule in Essen als VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb nach RPW 2013
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt den Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule mit Sporthalle auf dem lärmausgesetzten Grundstück Varnhorststraße 2/ Hollestraße in der Essener Innenstadt.
Besonderheit der Gesamtschule ist der innerstädtische Standort sowie die Mitnutzung des Aulabereiches als Kulturforum bei öffentlichen Kulturveranstaltungen.
Für das Neubauvorhaben besteht der Anspruch, gemäß dem Ratsbeschluss von 2020 durch nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard "Silber" zu erreichen.
Dazu sind bereits in der frühen Planungsphase insbesondere auch Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend "Leitfaden Nachhaltiges Bauen" des Bundesbauministeriums zu berücksichtigen.
Die BGF der neuen Gesamtschule liegt bei ca. 20.400 m², die BGF des neuen Sporthallenkomplexes bei ca. 5.100 m². Die Bauherrschaft beabsichtigt, den Generalplaner auch mit der Abbruchplanung für die Bestandsgebäude zu beauftragen. Das Bauvorhaben wird bei laufendem Schulbetrieb in zwei Bauabschnitten realisiert.
Im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung werden auch Vorschläge für die Gestaltung der Außenflächen erwartet.
Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 bis 500 für den Schulneubau und die Sporthallen werden mit ca. 77 Mio. EUR brutto (ohne Abbruchkosten und Interim) veranschlagt.
Das Verfahren wird als VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb umgesetzt. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt.
Vorgesehen sind 15 Teilnehmer: Generalplanerteams (Architekt*in als Generalplaner) oder Bietergemeinschaften unter der Federführung des Architekten/ der Architektin mit Fachplaner*innen aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Technische Gebäudeausrüstung (AG 1-8 gem. HOAI 2021 oder gleichwertig), Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung, Raumakustik, Bauakustik).
Die Bauherrschaft beabsichtigt die Umsetzung der Planungsleistungen mit der BIM-Methode.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich unter Verwendung der vorgegebenen Formulare "Teilnahmeantrag" sowie der Anlagen A bis C zulässig. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Die Bewerber*innen müssen als Mindestanforderung für ihre Eignung ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch entsprechende Angaben und Eigenerklärungen im Teilnahmeantrag belegen sowie für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für die einzelnen Fachplanungen Referenzprojekte B.1 bis B.6 (siehe Teilnahmeantrag, Anlage B, Referenzprojekte B.1 bis B.6) nachweisen.
Der vollständige Nachweis der besonderen fachlichen Eignung liegt dann vor, wenn mindestens 3 der 4 Referenzprojekte C.1 - C.4 nachgewiesen sind. Sofern mehr als 3 der 4 Referenzprojekte nachgewiesen werden, werden trotzdem max. 3 Referenzprojekte davon gewertet, siehe Anlage "Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen und zum Teilnahmeantrag".
Der Teilnahmeantrag inkl. seiner Anlagen A bis C (zu bearbeitende Dokumente) sind auf der Vergabeplattform firstgerecht einzureichen
Architekten*innen als Generalplaner oder Bietergemeinschaften unter der Federführung des/der Architekt*innen mit Fachplaner*innen der Fachrichtungen oder je vergleichbar. Siehe auch Absatz VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Qualität des städtebaulichen Konzepts
- Qualität der Bauabschnittsbildung, auch unter Berücksichtigung der Realisierung bei laufendem Betrieb
- Qualität des Architekturkonzepts, insbesondere Angemessenheit des architektonischen und städtebaulichen Auftritts
- Qualität des Freiraumkonzepts und der Aufenthaltsqualitäten im Freiraum
- Funktionalität und pädagogische Qualität des Raumkonzeptes
- Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt
- Berücksichtigung und Umsetzung der Anforderungen an die energetische Qualität des Neubaus
- Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsanforderungen (Funktionalität, Komfort und Behaglichkeit, Wirtschaftlichkeit, Ressourcen und Energie)
Als Wettbewerbssumme stehen [Betrag gelöscht] EUR exkl. Mehrwertsteuer zur Verfügung.
Insgesamt werden [Betrag gelöscht] EUR netto der Wettbewerbssumme an alle Teilnehmer, die fristgerecht eine im Wesentlichen vollständige, vom Preisgericht zur Beurteilung zugelassene Arbeit einreichen, als Aufwandsentschädigung ausgeschüttet ([Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmer bei 15 Teilnehmenden)
Die verbleibende Summe (von voraussichtlich [Betrag gelöscht] EUR exkl. MwSt.) wird wie folgt in Preise und Anerkennungen aufgeteilt:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
Der verbleibende Anteil der Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR exkl. MwSt. wird nach Ermessen des Preisgerichts für die Zuteilung von 2 bis 3 Anerkennungen verwendet.
Preise, Anerkennungen und Aufwandsentschädigungen werden durch Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht auferlegt sich Einstimmigkeit für eine Veränderung der oben dargestellten Verteilung der Wettbewerbssumme.
Die Mehrwertsteuer ausländischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird vom Empfänger abgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Voraussetzung ist für den Generalplaner bzw. die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Planungsteam für alle nachfolgenden Fachdisziplinen die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - zu gewährleisten ist und die den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EU Nummer L 255 Seite 22) gem. Rechtsvorschrift des Heimatstaates entspricht:
- Architekt*in als Generalplaner oder als bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft,
- Objektplaner*in für Leistungen für Gebäude,
- Landschaftsarchitekt*in,
- Ingenieur*in der Technischen Gebäudeausrüstung für Anlagengruppen 1 - 8,
- Ingenieur*in der Tragwerksplanung,
- Ingenieur*in der Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik).
Voraussetzungen für die Berufsbezeichnung ergeben sich für den "Architekten" auch aus dem BauKaG NRW, für den "Ingenieur" aus dem Ingenieursgesetz.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtige Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Alle Informationen zum VgV-Verhandlungsverfahren und zur Weiterbeauftragung sind in dem formalen Teil der Auslobung unter 5 beschrieben.
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb:
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sowie zu den Anlagen und Formularen dürfen die Bewerber bis 10 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einreichen.
Bei Rückfragen zum Teilnahmeantrag wird die Ausloberin ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und unter I.3) auf der angegebenen Adresse veröffentlichen.
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt im Teilnahmewettbewerb 6 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Termine im Überblick:
11.08.2022 Versand der digitalen Unterlagen (spätestens)
25.08.2022 Schriftliche Rückfragen (bis 15.00 Uhr)
09.09.2022 Preisrichtervorbesprechung / Rückfragekolloquium
15.11.2022 Abgabe der Pläne (bis 15.00 Uhr)
24.11.2022 Abgabe der Modelle (bis 15.00 Uhr)
13.01.2023 Preisgerichtssitzung
Die gesamten Auslobungsunterlagen mit Anlagen und Vertragsentwurf wird die Ausloberin erst den ausgewählten Teilnehmern zur Verfügung stellen, um allen Teilnehmern faire Chancen zu bieten.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmen die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDXD4CE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht][gelöscht][gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Die Ausloberin bzw. Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Enthalten die Auslobungsunterlagen und/oder die den Teilnehmern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Teilnehmers gegen geltendes Recht, so hat der Teilnehmer die Ausloberin bzw. Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit bzw. sonstiger Unterlagen, schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Teilnehmer - gleichgültig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Unterlagen oder in der Abwicklung des VgV-Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb erkennen oder zu erkennen glauben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht][gelöscht][gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de