Beförderung von Schülerinnen, Schülern und Schulkindergartenkindern der Lindenparkschule Heilbronn, Staatliches Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat Referenznummer der Bekanntmachung: LZBW-2022-01-002
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 061-160832)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lindenparkschule.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schülerinnen, Schülern und Schulkindergartenkindern der Lindenparkschule Heilbronn, Staatliches Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat
Beförderung von Schülerinnen, Schülern und Schulkindergartenkindern der Lindenparkschule Heilbronn,Staatliches Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat - Förderschwerpunkte Hörenund Sprache.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/06/2022
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/07/2022
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
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1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
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2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
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3) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene
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4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
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5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
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Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
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1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
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2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
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3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
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1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
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2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
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3) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene
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4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
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5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
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6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören.
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Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
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1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
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2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
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3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.