Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG - Vergabe Blockheizkraftwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1012
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tws.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG - Vergabe Blockheizkraftwerk
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Gasmotor-BHKW-Anlage.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Gasmotor-BHKW-Anlage.
Diese umfasst insbesondere
- Leistung ca. 800 kW < 1 MW FWL
- Motor-/Generator-Modul, SCR-Kat, Primär- und Sekundärschalldämpfer, Ab-gaswärmetauscher, heizwasser- und abgasseitige vollständige Verrohrung zwischen den Komponenten, Harnstoff- und Motoröl-Tankanlage,
- MSR-Technik, Leistungs- und Steuerschrank, Verkabelung BHKW-Anlage bis zu den Schränken.
- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Umfanges.
- Möglichkeit zur Umrüstung auf 100% Wasserstoff ab 2027
- Inbetriebnahme bis 16. Dezember 2022
- fünfjähriger Service- und Wartungsvertrag mit anschließender fünfjähriger Verlängerungsoption
Für das Projekt erhält die TWS EFRE-Fördermittel.
Weitere Informationen erhalten die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei als priorisiert gekennzeichnete der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre berücksichtigt.
Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Hierbei wie folgt bewertet:
Kriterium "Aktualität" (je Referenz)
Fertigstellung in den letzten 4 Jahren (ab 1.1.2018) 1 Punkt
Fertigstellung in den letzten 2 Jahren (ab 1.1.2020) 2 Punkte
Fertigstellung in den letzten 1 Jahren (ab 1.1.2021 bis Ende der Teilnahmefrist) 3 Punkte
Kriterium "Feuerungsleistung" (je Referenz)
unter 700 KW 0 Punkte
700 KW bis 750 KW 1 Punkte
751 KW bis EUR 799 KW 2 Punkte ab 800KW 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs-oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH)
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen
zu (1) Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 1,0 Mio. brutto betragen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte und deren Qualifikation in den letzten 3 Geschäftsjahren
(2) Nachweis von Erfahrungen über die Lieferung und Inbetriebnahme von Gasmotor-BHKW-Anlagen mit einer Feuerungsleistung von mindestens 800 KW in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2016).
Eigenerklärung über das Vorliegen von drei Referenzen über die Lieferung und Inbetriebnahme von Gasmotor-BHKW-Anlagen mit einer Feuerungsleistung von mindestens 800 KW in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2016).
Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Ausführung für einen öffentlichen Auftraggeber/ Sektorenauftraggeber
- Auftragswert in EUR netto
- Fertigstellung (Abnahme)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR7HD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.