Vg. Ökologische Baubegleitung HEWE Referenznummer der Bekanntmachung: 10-20
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deltaport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vg. Ökologische Baubegleitung HEWE
Durchführung der ökologischen Baubegleitung für eine Geländeaufschüttung zur Erweiterung von Logistikflächen im trimodalen Hafen Emmelsum um rund 15 ha.
Hafen Emmelsum 46562 Voerde
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt bei Rheinkilometer 813 den Hafen Emmelsum auf dem Gebiet der Stadt Voerde. Die Stadt Voerde, eine kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel, liegt am unteren Niederrhein und innerhalb des nordwestlichen Randbereichs des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen.
Zur weiteren Entwicklung des trimodalen Hafen Emmelsum (Wasser, Straße, Schiene) beabsichtigt DeltaPort, auf der westlichen Hafenseite neben dem vorhandenen KV-Terminal eine Erweiterungsfläche von rund 15 ha für logistiknahe Ansiedlungen zu entwickeln.
Ziel ist es, bedarfs- und zeitgerecht neue erhebliche Containerumschlagkapazitäten im Verbund mit direkt angrenzenden Logistikflächen an einem ausbaufähigen Standort zu schaffen, der qualitativ und quantitativ geeignet ist, den prognostizierten, langfristigen Anforderungen des Marktes an Containerhäfen gerecht zu werden. Darüber hinaus soll ein weiteres KV-Terminal errichtet werden. Der Planfeststellungsbeschluss liegt zwischenzeitlich vor.
Im Zuge der Aufschüttung auf die neue Geländehöhe (ca. 24,50m ü NN) sollen zudem Fangedämme, Böschungen, Infrastruktur und der Anschluss an das bestehende Containerterminal und die Erweiterung des Containerterminals aufgenommen werden. Des Weiteren soll die bestehende Kaianlage um ca. 150 m nach Norden und das bestehende Terminal auf einer Fläche von ca. 11.500 m² erweitert werden.
Bei der in Anspruch genommenen Fläche handelt es sich teilweise um eine ursprüngliche Aue im Rheinvorland. Die Flächen werden als Weideland genutzt und weisen teilweise Baum- und Heckenstrukturen auf. Im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen müssen die Flächen vorbereitet werden. Dies schließt u.a. den Abtrag des Oberbodens ein. Teilweise sollen Sträucher und Bäume sowie geschützte krautige Vegetationsbestände umgepflanzt bzw. versetzt werden. Es ist geplant, dass zunächst der außen liegende Fangedamm erstellt werden soll. Die Außenböschung des Damms soll rekultiviert werden. Am Fuße des Damms und auf der neu entstehenden Böschung sollen teilweise bereits vorhandene Sträucher aus dem Baufeld verpflanzt und neue Pflanzungen angelegt werden. Weiterhin sind krautige Vegetationsbestände zu versetzen und Toranlagen sowie Amphibienschutzzäune zu errichten. Die vorgesehenen Arbeiten liegen teilweise im direkten Vorhabenbereich oder grenzen unmittelbar an das Vorhaben an.
DeltaPort hat Ingenieur- und Beratungsleistungen beauftragt bzw. wird diese beauftragen. Hierbei handelt es sich u. a. um die technische Planung für die Schaffung der Logistikzone, die Freianlagenplanung für die Logistikzone sowie die Projektsteuerung. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind mit den anderen von DeltaPort beauftragten Fachplanern und Gutachtern eigenständig abzustimmen und zu koordinieren.
DeltaPort stellt für die Angebotserstellung die FFH-Verträglichkeitsstudie sowie die technische Planung und die Freianlagenplanung der gepl. Logistikzone mit Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis zur Verfügung. Die technische Planung entspricht der Leistungsphase 6 gem. § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 zur HOAI.
Für die Auftragsbearbeitung stellt DeltaPort dem dann Auftragnehmer darüber hinaus folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Planfeststellungsantrag der gepl. Westerweiterung, einschl.
o Technische Planung für die Westerweiterung,
o Umweltverträglichkeitsstudie,
o Landschaftspflegerischer Begleitplan,
o Artenschutzprüfung,
o FFH-Verträglichkeitsstudie,
- Planfeststellungsbeschluss.
Für eine detailliertere Darstellung der zu erbringenden Leistung wird auf die in den Vergabeunterlagen enthaltene Aufgaben-/Leistungsbeschreibung und den ebenfalls enthaltenen Aufgabenkatalog AHO verwiesen.
Die Nachbilanzierung als optionale Leistung wird über einen von den Bietern im Rahmen ihres Angebotes anzubietenden Tagessatz vergütet.
Etwaige weitere zusätzliche Leistungen, die der Auftragnehmer auf Anordnung von DeltaPort durchführt, werden nach von den Bietern im Rahmen ihres Angebotes anzubietenden Stundensätzen abgerechnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, beglaubigte Übersetzungen gesondert anzufordern.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
a) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass keine der in §§ 123, 124 GWB / Art. 57 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Soweit bei Vorliegen einer der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB / Art. 57 der Richtlinie 2014/24/EU i.V.m. Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU getroffen worden sind, sind diese in einem gesonderten Dokument darzustellen und dem Formblatt Angebot Bieter bzw. Formblatt Mitglieder Bietergemeinschaft beizufügen.
b) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Bieters/Mitglieds auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
c) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
d) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von DeltaPort zur Unterbeauftragung vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
e) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft.
f) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, beglaubigte Übersetzungen gesondert anzufordern.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021), wobei die Angaben für jedes Geschäftsjahr gesondert zu machen sind. DeltaPort behält sich die Anforderung von Nachweisen vor.
b) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021), wobei die Angaben für jedes Geschäftsjahr gesondert zu machen sind. Vergleichbar sind Leistungen der ökologischen Baubegleitung. DeltaPort behält sich die Anforderung von Nachweisen vor.
c) Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für den Auftragsfall mit der Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie für Sach- und sonstige Vermögensschäden, zweifach maximiert sowie eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung in gleicher Höhen. Es ist ausreichend, wenn diese Risiken von der Berufshaftpflichtversicherung umfasst sind.
Im Auftragsfalle ist eine solche Berufshaftpflicht- bzw. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherungsdeckung nachzuweisen. Ausreichend ist der Nachweis eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers, dass im Auftragsfall diese Deckungssumme zur Verfügung gestellt wird.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, beglaubigte Übersetzungen gesondert anzufordern.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
a) Mit Abgabe des Angebots sind unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter von jedem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft Erklärungen über das jährliche Mittel der vom Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren (2019-2021) Beschäftigten und deren Aufteilung in Berufsgruppen (Geschäfts-/Büroleitung, Ingenieure/innen oder sonstige Hochschulabsolventen, Techniker/innen).
b) Mit Abgabe des Angebots sind unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter mindestens zwei und maximal fünf Unternehmensreferenzen (je Bieter bzw. Bietergemeinschaft) über vergleichbare Projekte aus den letzten zehn Jahren vorzulegen.
Vergleichbar sind Referenzen über die ökologische Baubegleitung von umfangreichen Erdarbeiten.
Im Verfahren zugelassen sind natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft, soweit dieser Zusammenschluss keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB).
Bei einem Zusammenschluss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haften und einen für die Vertretung bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Sie haben mit ihrem Angebot eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Eine Bietergemeinschaft hat auch im Auftragsfall gesamtschuldnerisch zu haften.
Ein Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis spätestens zur Angebotsabgabe möglich.
Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer einer Bietergemeinschaft sein. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, sofern nicht nachgewiesen ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Soweit es nicht auf eine Differenzierung ankommt, werden Bieter und Bietergemeinschaften im Folgenden zusammenfassend "Bieter" genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt ausschließlich auf dem elektronischen Wege.
Bei der Öffnung elektronischer Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit Angebotsabgabe sind folgende wertungsrelevante Unterlagen einzureichen:
a) Benennung des verantwortlichen ökologischen Baubegleiters und Erklärung/Darlegung von dessen beruflicher Befähigung (Qualifikation) und Berufserfahrung (mind. zwei Jahre als verantwortliche Person oder auch Projektmitarbeiter).
b) Die Qualifikation des ökologischen Baubegleiters ist weiterhin darzustellen durch Angabe von mindestens zwei und maximal fünf der von dem ökologischen Baubegleiter verantwortlich bearbeiteten vergleichbaren Referenzprojekte.
c) Projekteinschätzung in Textform, wobei diese einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten nicht zu überschreiten hat.
Es wird hierzu auf die Ausführungen in Ziff. 8 der Vergabeunterlage verwiesen.
2. Die hier gegenständlichen Leistungen werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 14 SektVO
vergeben.
3. Diese Vergabeunterlage sowie die dazugehörigen Anlagen wurden den Bietern in elektronischer Form
kostenfrei zum Download auf der Vergabeplattform https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung
gestellt.
4. Die Kommunikation mit DeltaPort erfolgt vorrangig über die Nachrichtenfunktion der Plattform. Bei
technischen Einschränkungen auf der vorgenannten Plattform erfolgt die Kommunikation in Textform per E-Mail.
Bei solchen Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. DeltaPort empfiehlt, eine
Eingangsbestätigung anzufordern.
5. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
Bieters gegen geltendes Recht, so hat er DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Sofern Fragen
nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen Bietern anonymisiert und zusammen
mit der Antwort von DeltaPort zur Verfügung gestellt.
6. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Für die Teilnahme an dem
Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
7. Alle von DeltaPort ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf
der Vergabeplattform eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des
Projektraumes verpflichtet.
8. DeltaPort wird nur solche Angebote berücksichtigen, die unter Verwendung der zur Verfügung gestellten
Formblätter in Textform fristgerecht über die entsprechende Funktion des jeweiligen Projektraums eingegangen
sind. Eine Video-Anleitung (Tutorial) bzgl. der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform kann
unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ abgerufen werden. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine
Registrierung erforderlich. Eine postalische Abgabe des Angebotes, eine Abgabe per E-Mail oder eine Abgabe
per Kommunikationsfunktion des Projektraums ist nicht zugelassen.
9. Die Bieter werden auch bei Verwendung der von DeltaPort erstellten Formblätter nicht von der eigenen
Verantwortung zur Abgabe eines formell und materiell korrekten Angebotes (insbesondere auch bzgl. der
Vorlage von Dokumentenübersetzungen) entbunden.
10. Änderungen an den Vergabe- und/oder Vertragsunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss
aus dem Verfahren. Etwaige dem Angebot beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht
Bestandteil des Angebotes.
11. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYQD40B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html