Stadtwerke Versmold GmbH Marktraumumstellung Erdgas: TPM, EA, QS Referenznummer der Bekanntmachung: 01060-21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Versmold
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33775
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-versmold.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beckerbuettnerheld.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Versmold GmbH Marktraumumstellung Erdgas: TPM, EA, QS
Marktraumumstellung Erdgas von L- auf H-Gas für ca. 3.238 Marktlokationen mit einem Schalttermin voraussichtlich am 09.06.2026: Technisches Projektmanagement, Erhebung und Anpassung, Qualitätssicherung
Grundlage der Leistungen sind die entsprechenden DVGW Regelwerke (u.a. G 680 (A), 03/2020, G 676-B1, 10/2011, G 695 (A), 03/2019, G 106 (M), 08/2017 und G 107 (M), 02/2020), maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Technisches Projektmanagement
Versmold Stadtgebiet von Versmold 33775 Versmold
Zum Technischen Projektmanagement gehört u. a. die verantwortliche Organisation und Begleitung aller für die erfolgreiche Durchführung der Erdgasumstellung im Versorgungsgebiet des Auftraggebers notwendigen Prozesse, insbesondere in Bezug auf die zu erhebenden und anzupassenden Geräte (privat, gewerblich, industriell), die Planung und die Koordination aller involvierten Dienstleister, die Stellung des IT-Systems, die Materialwirtschaft sowie die Kommunikation mit den Kunden.
(1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %
(2) Technische Leistungsfähigkeit 70 %
Erhebung und Anpassung
Versmold Stadtgebiet von Versmold 33775 Versmold
Unter die Erhebungsleistungen fallen u. a. die vollständige Erfassung aller Gasverbrauchsgeräte (privat, gewerblich, industriell) im Versorgungsgebiet des Auftraggebers, die Überprüfung der Gasverbrauchsgeräte auf Mängel, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten. Unter die Anpassungsleistungen fallen u. a. die Anpassung aller Gasverbrauchsgeräte im Versorgungsgebiet des Auftraggebers nach Anpassungsdatenbank unter der Berücksichtigung der notwendigen zeitlichen, technischen und logistischen Vorgaben, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten.
(1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %
(2) Technische Leistungsfähigkeit 70 %
Qualitätssicherung
Versmold Stadtgebiet von Versmold 33775 Versmold
Unter die Dienstleistung der Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung fallen die unmittelbare Kontrolle der jeweils durchgeführten Erhebungs- und/oder Anpassungsprozesse gemäß den technischen Vorgaben, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten. Die Leistung ist (mit Zeitversatz) parallel zu den der Erhebung und Anpassung vorgegebenen Zeiten zu erbringen.
(1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %
(2) Technische Leistungsfähigkeit 70 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen.
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 98 c AufenthG, § 21 SchwarzArbG. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen.
c) Eigenerklärung zum Bestehen einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung.
d) Nachweis über die Zertifizierung des DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/ Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G 676 B1) in Bezug auf das jeweilige Fachlos (TPM, EA, QS) oder eine gleichwertige Bescheinigung.
Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Bereich der Marktraumumstellung im maßgeblichen Fachlos (TPM/EA/QS) für 2018, 2019 und 2020 (30 %)
Der Gesamtumsatz wird dabei zu 1/3 und der Umsatz im Bereich Marktraumumstellung im maßgeblichen Fachlos (TPM/EA/QS) wird zu 2/3 gewertet.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe). Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
Referenzen im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das jeweilige Fachlos (TPM, EA, QS), ggf. vergleichbare Referenzprojekte (70 %) Anzugeben sind insbes: Projektbezeichnung, Art der erbrachten Dienstleistung (TPM, EA, QS), Auftraggeber mit Ansprechpartner, Projektzeitraum, Anzahl der bereits erhobenen/qualitätsgesicherten Geräte in der Erhebungsphase, Anzahl der bereits angepassten/qualitätsgesicherten Geräte in der Anpassungsphase, für Fachlos 1 (TPM): Anzahl der Zählpunkte des Gesamtauftrages, für Fachlos 2 (EA) und für Fachlos 3 (QS): Anzahl der an den Bieter beauftragten Geräte im Projekt
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe). Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
Jeder Bewerber kann sich auf alle Fachlose bewerben. Der Zuschlag für Fachlos 3 (QS) kann jedoch nicht an den Bieter erfolgen, der den Zuschlag für das Fachlos 2 (EA) erhalten hat.
Der Auftraggeber sucht für sein gesamtes Versorgungsgebiet jeweils einen Dienstleister für das Fachlos 1 (TPM), für das Fachlos 2 (EA) und für das Fachlos 3 (QS) und ist daran interessiert, insgesamt möglichst nur zwei Dienstleister zu beauftragen.
Die weiteren Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es sollen für alle drei Fachlose jeweils voraussichtlich mindestens zwei Bieter in das weitere Verfahren aufgenommen werden, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, die Teilnehmeranzahl noch anzupassen. Die Auswahl der Bewerber, die am weiteren Verhandlungsverfahren beteiligt werden sollen, erfolgt fachlosspezifisch anhand der objektiven Auswahlkriterien (vgl. auch Ziff. II.2.9) der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen relativer Bewertung.
Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Formblattes zum Nachweis der Eignung erstellen, das im Vergabeportal abrufbar ist.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Er weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
Die Teilnehmeranträge sind unter Nutzung der Kommunikationsplattform des Vergabeportals abzugeben. Dazu sollen die Bewerber ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Formblattes erstellen, das im Vergabeportal abrufbar ist. Eine Reduzierung des Bieterfelds im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens bleibt vorbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJRG99
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.