S21 übergreifend, RV Sachverständigenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57266
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21 übergreifend, RV Sachverständigenleistungen
S21 übergreifend, RV Sachverständigenleistungen
Für das Projekt S 21, Bonatzbau werden für die folgenden Bereiche Sachverständigenleistungen ausgeschrieben:
- Lüftungsanlagen auf Regelbarkeit, energetischen Einsatz und VDI 6022 prüfen
- Maschinelle Anlagen der Entrauchung
- Rauchabzugsklappen
- Brandschutzklappen
- Löschanlagen hier getrennt in automatische = Sprinkler und nicht automatische = Hydranten
- Be- und Entwässerung à Grundleitungen, Freianlagen, Entwässerung Platz am Turm Bewässerung unter Maßgabe VDI 6023
- Allgemeine elektrische Anlagen
- Anlagen der Gebäudeautomation
- Sicherheitsstromversorgung
- Sicherheitsbeleuchtung
- Brandmeldeanlage
- Sprachalarmierungsanlage
- Gebäudefunkanlage
- Fördertechnik
- Türansteuerungen
- Blitzschutzanlage / Erdungsanlage
- Sicherheitstechnische Anlagen
- Brandfallsteuermatrix Umsetzung der Textform Brandschutzkonzept auf Wirk- und Funktionsprinzip prüfen
- Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen, ggf. im Kontext UIG/ZIE
- Überprüfung von Wirkprinzipien zwischen den o.a. Gewerke
- Projektleitung baubegleitende Prüfungen, wie vor Ort Prüfung einzelner Anlagentechnik
- Projektmanagement für die angeforderten Leistungen
Die Sachverständigenleistungen untergliedern sich in:
- Planprüfung
- Baubegleitende Prüfung
- Baurechtliche Sachverständigen Abnahmeprüfung
- Sachverständigen-Abnahme / Inbetriebnahme der sicherheitstechnischen Anlagen
- Prüfplan Betreiber
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S21 übergreifend, RV Sachverständigenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Filderstadt
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.