Neubau Feuerwache Bad Salzuflen, Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2022/10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwache Bad Salzuflen, Außenanlagen
Neubau Feuerwache Bad Salzuflen, Außenanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt, angrenzend an die Lockhauser Straße im Stadtteil Knetterheide der Stadt Bad Salzuflen eine Hauptfeuerwache zu errichten.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Arbeiten an der Außenanlage vergeben werden.
Bauvorbereitende Arbeiten, Baustellensicherung, 1200 qm Oberboden abtragen und lagern,Entwässerungsgräben 2000 qm, Sonderschächte,ca 500m Kanalrohr,inkl. Bögen, Abzweige,Abscheider, ca. 1300 qm Erdplanum, Erdkabel, Kabelschächte, ca. 3350 cbm gelagerten Boden einbauen,5700 qm Erdplanum herstellen, ca 5000 qm Asphalttragschicht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.