DUI Erneuerung WLAN-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 90-21 (200)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-klinikum-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
DUI Erneuerung WLAN-Infrastruktur
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der notwendigen Komponenten, Dienst-, Liefer- und Inbetriebnahmeleistungen für ein performantes Daten-Netzwerk (LAN und flächendeckendes WLAN) sowie der Systemservice für das gesamte Netzwerk im BG Klinikum Duisburg.
BG Klinikum Duisburg gGmbH Großenbaumer Allee 250 47249 Duisburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der notwendigen Komponenten, Dienst-, Liefer- und Inbetriebnahmeleistungen für ein performantes Daten-Netzwerk (LAN und flächendeckendes WLAN) sowie der Systemservice für das gesamte Netzwerk im BG Klinikum Duisburg.
Referenzen WLAN, Referenzen LAN, Referenzen Lokalisierung und Navigation, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter
gem. "2.05_Leistungsverzeichnis_Netzwerk", Tabellenreiter "P.1_Preisblatt"
3.3.v Inbetriebnahme Softwaresysteme - optionale Leistungen;
4.1.o Dienstleistungen nach Aufwand - im Volumen unverbindliche Mengen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so
sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
5. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Eignung des Bewerbers oder Eignungsleihgebers durch Anforderung geeigneter Unterlagen nachweisen zu lassen.
1.) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Beschaffung, Installation und Betrieb WLAN) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung);
2.) (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall zweifach maximiert (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung)
Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben vom Bewerber oder Eignungsleihgeber durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen zu lassen.
zu 1.): durchschnittlicher Gesamtumsatz pro Jahr in Höhe von 10 Mio. Euro.
zu 2.): marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall
1.) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
2.) Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten (2018 - 2020);
3.) Erklärung zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, in Bezug auf Personal mit Kompetenz Monteur / Kompetenz WLAN-Techniker / Kompetenz Asset-Lokalisierung Spezialist / Personen-Lokalisierung Spezialist. Angaben sind für die Anzahl der Fachkräfte bei Projekteinführung und für die Anzahl der Fachkräfte im Routinebetrieb zu machen.
(Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
4.) Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind, inkl. Beschreibung des Projekts . Die Referenzprojekte sind im Hinblick auf die eingesetzten Komponenten, Dienstleistungen der Inbetriebnahme und Dienstleistungen im Betrieb zu beschreiben (max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen).Innerhalb eines Bereiches LAN oder WLAN, müssen unterschiedliche Auftraggeber benannt werden Bereichsübergreifend können dieselben Auftraggeber referenziert werden. Innerhalb der Bereiche LAN und WLAN benennt der Bewerber jeweils 2 Referenzen, in den Bereichen Lokalisierung und Navigation kann er noch jeweils bis zu 2 Referenzen benennen, die aber keine Mindestanforderung darstellen, sondern nur der Auswahl der für die Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen dient. Über alle Referenzen zusammen benennt der Bewerber somit mindestens 2, maximal 8 unterschiedliche, bewertete Auftraggeber.
(Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen" erforderlich).
5.) Erklärung darüber, dass mein / unser Unternehmen (vertraglich autorisierten) Zugriff auf wichtige Informationen des Herstellers der von ihm angebotenen Komponenten hat, sodass der Auftraggeber davon ausgehen kann, dass der Auftragnehmer jederzeit mit aktuellen Informationen zu technologischen Neuerungen und Produktänderungen vertraut ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben des Bieters oder Eignungsleihgebers durch Anforderung geeigneter Unterlagen nachweisen zu lassen.
zu 3.) Personal mit Kompetenz Monteur - mind. 3 Personen; Personal mit Kompetenz WLAN-Techniker - mind. 2 Personen; Personal mit Kompetenz Asset-Lokalisierung Spezialist - mind. 1 Person; Personal mit Kompetenz Personen-Lokalisierung Spezialist - mind. 1 Person
zu 4.) Mindestanforderung der Referenzen WLAN:
- mindestens 2 Referenzen (jede Referenz wird einzeln bewertet)
- Art des Auftraggebers (Krankenhaus, Krankenhausverbund), stationäre oder ambulante Einrichtung im Gesundheitswesen)
- Zeitpunkt der Beauftragung (Beauftragung ab dem 01.01.2018)
- Zeitpunkt der Umsetzung der Installation / Aufnahme des Regelbetriebs (Das Referenzprojekt muss im Regelbetrieb sein mindestens ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist dieses Teilnahmewettbewerbs oder schon länger.)
- Vertraglich vereinbarte Projektlaufzeit inklusive Wartungsleistungen (mindestens drei Jahre)
- Projektvolumen (Investitionskosten für Hard- und Software, Dienstleistungen und Wartungskosten über 60 Monate: Projektvolumen von mindestens
[Betrag gelöscht] Euro netto)
- Anzahl der installierten Access-Points im Rahmen des Projekts (Mindestanforderung: 300 Access-Points)
- Fläche bei der Konzeption und Umsetzung einer WLAN-Optimierung (Mindestanforderung: bis 50.000 m²)
Mindestanforderung der Referenzen LAN:
- mindestens 2 Referenzen (jede Referenz wird einzeln bewertet)
- Art des Auftraggebers (Mindestkriterium: Krankenhaus(-verbund), stationäre oder ambulante Einrichtung im Gesundheitswesen)
- Zeitpunkt der Beauftragung (Mindestanforderung: Beauftragung ab dem 01.01.2018)
- Zeitpunkt der Umsetzung der Installation / Aufnahme des Regelbetriebs (Mindestanforderung: das Referenzprojekt muss im Regelbetrieb sein mindestens ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist dieses Teilnahmewettbewerbs oder schon länger.)
- Vertraglich vereinbarte Projektlaufzeit inklusive Wartungsleistungen (Mindestanforderung: mindestens drei Jahre)
- Projektvolumen (Investitionskosten für Hard- und Software, Dienstleistungen und Wartungskosten über 60 Monate)
- Mindestanforderung: Projektvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto
- Anzahl der installierten aktiven LAN-Komponenten pro Projekt (Mindestanforderung: 30 aktive LAN-Komponenten)
- Anzahl der ausgetauschten aktiven LAN-Komponenten bei Konzeption und Austausch im laufenden Betrieb einer LAN-Installation (Mindestanforderung: 30 aktive LAN-Komponenten im laufenden Betrieb ausgetauscht)
zu 5.) Diese Anforderung muss erfüllt sein, sonst kann das Angebot nicht gewertet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3 Mit dem Angebot sind ausschließlich die in dem Formblatt "04_Angebotsschreiben" aufgeführten Unterlagen vorzulegen.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3).
6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHR7R4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.