EU-weite Ausschreibung der Lieferung von Geräteträgern für den Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB GmbH)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heb-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung von Geräteträgern für den Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB GmbH)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von zwei kompletten zweiachsigen Geräteträgern (LKW, max. 14 t Gesamtgewicht) für den Einsatz im kommunalen Winterdienst.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt II.2.4) aufgeführten Einzelleistungen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von zwei kompletten zweiachsigen Geräteträgern (LKW, max. 14 t Gesamtgewicht) für den kommunalen Winterdienst im innerstädtischen Bereich. Zum Lieferumfang gehören insbesondere folgende Anbauteile und Zusatzausrüstungen: Frontanbauplatte, Schneepflug und Feuchtsalzbehälter.
Ein Fahrzeug soll sich für den Einsatz in den Sommermonaten mittels Schnellwechselsystem zu einem Wasserwagen, das andere zu einem Pritschenwagen mit Kranaufbau umrüsten lassen.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
- Übergabe/Abnahme der Komplettfahrzeuge am Standort des Auftraggebers
- Bereitstellung der technischen Unterlagen
- Einweisung/Schulung des Bedienpersonals des Auftraggebers am Standort des Auftraggebers
- Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile
- Durchführung der jährlichen UVV Prüfungen für 3 Jahre
Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und der Fahrzeugkomponenten erfolgt im Wesentlichen in Form von Leistungs- und Funktionsanforderungen. In den Vergabeunterlagen werden technische und inhaltliche Mindeststandards aufgeführt, deren Einhaltung im Vergabeverfahren nachzuweisen ist.
Zu Ziffer II.2.4):
Optionen mit Wertung:
- Lieferung Pritschenaufbau
- Lieferung hydrostatischer Fahrantrieb
- Vorbereitung für Kranaufbau
- Vorbereitung für Wassertankaufbau
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Fahrgestells können weitere Ausstattungsbestandteile / Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Spätester Lieferzeitpunkt ist der 31.12.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung;
- auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR;
- auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
- Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von baugleichen oder vergleichbaren Geräteträgern
- Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens fünf baugleichen oder vergleichbaren Geräteträgern in Deutschland in den Jahren 2019 bis 2021 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung.
Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ von der Vergabestelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen (als PDF-Dokumente).
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.