HWK Konstanz - Anmietung und Wartung von Kopier- und Drucksystemen Referenznummer der Bekanntmachung: HWK-Konstanz-2022-POM
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-konstanz.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWK Konstanz - Anmietung und Wartung von Kopier- und Drucksystemen
HWK Konstanz - Anmietung und Wartung von Kopier- und Drucksystemen
HWK - Handwerkskammer Konstanz Webersteig 3 78462 Konstanz
HWK Konstanz - Anmietung und Wartung von Kopier- und Drucksystemen
DIN A4 / A3 s/w und Farbe
- 58 Kopier- und Drucksysteme
Bieterfragen können bis zum 23.05.2022 / 12:00 Uhr über das Deutsche Vergabeportal - DTVP gestellt werden.
Angaben zur Teststellung:
Die Bieter, die nach der Bewertung und Bepunktung von Preis und Technik auf den ersten beiden Rängen liegen, werden zur Teststellung aufgefordert. Der AG ist nicht verpflichtet die esten zwei Ränge zur Teststellung aufzufordern, sieh LV Pkt. 3.3.5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
- Bestätigung, dass keine Insolvenz vorliegt
- Verpflichtung von Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
Angefordert und Auszufüllen im Formular "KOMM-EU(L)EigE"
- Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre dem LOS entsprechend
Angefordert und Auszufüllen im Formular "KOMM-EU(L)EigE"
- Refernzleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, entsprechend dem LOS
Angefordert und Auszufüllen im Formular "KOMM-EU(L)EigE"
Installationsbeginn: ab KW 40
Installationsende: KW 43
Vertragsbeginn: 01.11.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch im Deutschen Vergabeportal - DTVP.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMXR7HG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen, s. §160 Abs. 3 GWB