Mandantenfähiges Vertriebs- und Telematiksystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-08-11/120
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ostalbmobil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mandantenfähiges Vertriebs- und Telematiksystem
Die OstalbMobil GmbH ist der Verkehrsverbund für den Ostalbkreis und unter anderem zuständig für die Organisation und Verwaltung des Vertriebs- und Fahrgastinformationsangebotes innerhalb des Verkehrsverbunds. Die im Einsatz befindliche Hardware (insbesondere die Bordrechner) der betreibenden Verkehrsunternehmen im Verbund muss altersbedingt vollumfänglich erneuert werden.
OstalbMobil GmbH Bahnhofstraße 46 73430 Aalen
Es ist beabsichtigt, dass die OstalbMobil GmbH ein zentrales Mandantensystem für den Vertrieb und die Leitstellentechnik (ITCS) beschafft, einführt und betreibt. An dieses System sollen - ebenfalls zu beschaffende - Bordrechner, mobile Endgeräte, Fahrgastinformationssysteme, zweite Spur Kontrollsysteme und Vorverkaufssysteme angeschlossen werden. Die Verkehrsunternehmen werden jeweils als Mandant in das System aufgenommen.
Die Optionen sind in der Anlage 2.5 "Anforderungskatalog" beschrieben. Weiterhin sind sie in der Anlage 2.4 "Preisblatt" in der Spalte "B" mit "O" kenntlich gemacht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IVU Traffic Technologies AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 12161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ivu.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHFYYC7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.