Planungsleistungen "Kinder- und Jugendzentrum Heisterkamp" Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2022-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9297
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen "Kinder- und Jugendzentrum Heisterkamp"
Die Stadt Herne plant die "Umnutzung des Kinder- und Jugendkulturzentrums "Der Heisterkamp" zum Stadtteilzentrum und Neugestaltung des angrenzenden Spielplatzes". Für die Umsetzung der Maßnahme sind zunächst Planungsleistungen zu erbringen, um die Grundlage für die Entscheidung über die Baumaßnahme und deren spätere Umsetzung zu schaffen. Folgende VgV-Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen werden ausgeschrieben:
- Los 1: Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume), Dachplanung (TGA, Anlagengruppe 6 - Förderanlagen)
- Los 2: Fachplanungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-5, 7-8);
- Los 3: Fachplanungsleistungen (Tragwerk, Wärmeschutz/Energiebilanzierung und Bauakustik (Schallschutz))
Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) und der Fachplanung (TGA, Anlagengruppe 6 - Förderanlagen)
Jugendheim Heisterkamp Heisterkamp 62 44652 Herne
Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) und der Fachplanung (TGA, Anlagengruppe 6 - Förderanlagen)
Der Auftrag wird stufenweise erteilt.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
1.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR;
1.2 Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
2.1 Qualifikation des Projektleiter/Objektplaner - 40 %
2.2 Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre - 2 Referenzen mit Baukosten von jeweils über EUR 2,0 Mio. (KG 300-500) - 60 %
Fachplanungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-5, 7-8)
Jugendheim Heisterkamp Heisterkamp 62 44652 Herne
Fachplanungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-5, 7-8)
Der Auftrag wird stufenweise erteilt.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
1.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR;
1.2 Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
2.1 Qualifikation der für die Fachplanung TGA vorgesehenen Mitarbeiter 40 %;
2.2 Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre 60 %.
Fachplanungsleistungen (Tragwerk, Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung) und Bauakustik (Schallschutz)
Jugendheim Heisterkamp Heisterkamp 62 44652 Herne
Fachplanungsleistungen (Tragwerk, Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung) und Bauakustik (Schallschutz)
Der Auftrag wird stufenweise erteilt.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
1.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR;
1.2 Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
2.1 Qualifikation der für die Fachplanung Tragwerksplanung und Wärmeschutz vorgesehenen Mitarbeiter 40 %;
2.2 Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre 60 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert) sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
a) Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft,
- Formblatt Angaben zum Einzelbewerber oder Bevollmächtigter der Bietergemeinschaft;
- Formblatt Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft.
b) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder aktueller Auszug aus dem Berufsregister;
- Bietergemeinschaftserklärung;
- Verpflichtungserklärung für Nachunternehmen;
- Eigenerklärung u. a. hinsichtlich Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AEentG und § 21 SchwarzArbG.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
c) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Gesamtumsatz der letzten Jahre;
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, mit Deckungssummen von mindestens 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Beim Gesamtumsatz wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre gewertet.
Hierbei wird für Los 1 ein erforderlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) und für Los 2 und Los 3 ein erforderlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr zugrunde gelegt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle nicht in der Lage sind, das Projekt bei unvorhergesehenen Ereignissen ohne finanzielle Schwierigkeiten oder Auswirkungen auf den Projektablauf zu Ende zu führen. Bewerbungen von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
d) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Formblatt Angaben zur Qualifikation des/der für die Ausführung verantwortlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin (u. a. Angaben zu Studienabschluss und einschlägiger Berufserfahrung sowie Kenntnisse und Erfahrungen);
- Formblatt vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Los 1:
Es werden vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet. Die angegebenen Projektleistungen müssen abgeschlossen sein (d. h. Fertigstellung Bauvorhaben und Abnahme).
Mindestkriterium: Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte für Neu- und Umbaumaßnahmen im Kinder- und Jugendbereich (d. h. Gebäude mit besonderer pädagogischer Ausrichtung) mit mehreren Nutzungsarten und mit Baukosten von jeweils über EUR 2,0 Mio. (KG 300-500) angegeben werden.
Darüber hinaus werden für weitere neben den Mindestreferenzen angegebene Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für vergleichbare Bauvorhaben Punkte vergeben:(a) Planung von Neu- und Umbaumaßnahmen im Kinder- und Jugendbereich (d. h. Gebäude mit besonderer pädagogischer Ausrichtung) (1 Punkt),(b) Baukosten liegen über EUR 2,0 Mio. (netto, KG 300-500) (1 Punkt),(c) Nachweis der Planungsleistungen der LP 2-5 (1 Punkt),(d) Nachweis der Objektüberwachung der LP 8 (1 Punkt).Die wesentlichen Planungsleistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d.h. seit dem 01.01.2017) erbracht und innerhalb dieses Zeitraums (d.h. bis Vorlage Teilnahmeantrag) abgeschlossen worden sein. Nur für tatsächlich ausgeführte und erfolgreich abgeschlossene Referenzen (d.h. Fertigstellung und Abnahme) werden Punkte vergeben. Es werden die 3 Referenzen mit den jeweils meisten Punkten gewertet. Insgesamt können so max. 12 Punkte erreicht werden. Punkte werden nur vergeben, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.
Los 2-3:
Es werden vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet. Die angegebenen Projektleistungen müssen abgeschlossen sein (d. h. Fertigstellung Bauvorhaben und Abnahme).
Für vergleichbare Planungs- und Bauüberwachungsleistungen aus dem jeweiligen Leistungsbild werden Punkte vergeben. Die wesentlichen Planungsleistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d.h. seit dem 01.01.2017) erbracht und innerhalb dieses Zeitraums (d.h. bis Vorlage Teilnahmeantrag) abgeschlossen worden sein. Nur für tatsächlich ausgeführte und erfolgreich abgeschlossene Referenzen (d.h. Fertigstellung und Abnahme) werden Punkte vergeben. Es werden die 3 Referenzen mit den jeweils meisten Punkten gewertet. Nur für tatsächlich ausgeführte Leistungselemente und Leistungsphasen (LP 2-8) werden Punkte vergeben. Je Referenz werden 4,0 Punkte vergeben. Insgesamt können so max. 12 Punkte erreicht werden. Punkte werden nur vergeben, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen (§§ 58, 70 Bauordnung NRW).
Die Bedingungen für die Ausführung sind in einem den Vergabeunterlagen beigefügten Entwurf eines Planungs- und Ingenieurvertrages aufgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6D4BZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 10 Tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.