EU-weite Ausschreibung von Essenslieferungen für Altenpflegeeinrichtungen des Spitalfonds Villingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78050
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spitalfonds-villingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Essenslieferungen für Altenpflegeeinrichtungen des Spitalfonds Villingen
Der Spitalfonds Villingen beabsichtigt die Vergabe von Essenslieferungen für das Heilig-Geist-Spital „Am Warenbach“ (Mittagsverpflegung und Beilage zur Abendverpflegung) und das Betreute Wohnen „Am Warenbach“ (nur Mittagsverpflegung).
Um den Interessenten einheitliche Informationen zur ausgeschriebenen Leistung zur Verfügung zu stellen, steht über das genutzte Vergabeinformationssystem "ELViS" der Vergabeplattform subreport unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu vergeben:
– Lieferung der täglichen Mittagsverpflegung für das Heilig-Geist-Spital „Am Warenbach“ (ca. 90 Bewohner) und das Betreute Wohnen „Am Warenbach“ (ca. 10 Besucher) im Cook & Chill-Verfahren.
– Lieferung der Beilage zur Abendverpflegung (für vier Tage pro Woche) für das Heilig-Geist-Spital „Am Warenbach“ (ca. 90 Bewohner).
– Die Regenerierung und Ausgabe der Speisen (inkl. Entsorgung anfallender Speisereste) erfolgt durch den Auftraggeber. Die für die Regenerierung der Speisen erforderlichen Konvektomaten werden vom Auftraggeber gestellt.
– Die Bestellung der Verpflegung erfolgt durch den Auftraggeber jeweils wöchentlich im Voraus. Die Anlieferung der Verpflegung hat für maximal drei Tage im Voraus zu erfolgen.
– Die Anlieferungen müssen nach Vorgabe des Auftraggebers vorkommissioniert sein (z. B. nach Wohngruppen).
– Einweisung/Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers in Bezug auf die Regenerierung und das Anrichten der Speisen.
Vgl. Ziffer II.2.11). Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 30.11. (erstmals bis zum 30.11.2023) von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 30.11.2024) sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.05.2023 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden;
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers
– Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens;
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Hierbei darf der Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR (in jedem Jahr) nicht unterschreiten.
– Referenz (als Eigenerklärung) über die Lieferung von Mittagessen für stationäre Senioreneinrichtungen im Cook & Chill-Verfahren.
– Referenz (als Eigenerklärung) über die Lieferung von Mittagessen für stationäre Senioreneinrichtungen mit mind. 80 Bewohnern im Cook & Chill-Verfahren. Die Referenz ist für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung des Auftraggebers mit Angabe des Beauftragungszeitraumes vorzulegen.
– Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der Vergabeplattform "subreport ELViS" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3. Rückfragen sind ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 23.05.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4. Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang der genutzten Vergabeplattform einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5. Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt. Alle Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise vollständig erfüllen (vgl. Ziffer III.1)) werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
7. Den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern wird eine detaillierte Aufgabenbeschreibung übersandt. Zur Abgabe des schriftlichen indikativen (unverbindlichen) Angebotes wird den Bewerbern eine ausreichende Frist (mind. 25 Tage) gesetzt.
8. Der Auftraggeber behält sich bereits ein sukzessives Abschichten (i. S. v. § 17 Abs. 12 VgV) basierend auf den Erstangeboten vor und behält sich somit vor, nur mit den max. fünf preislich günstigsten Bietern Verhandlungen zu führen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.