Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur an den kreiseigenen Schulen (Teil 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 20605
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur an den kreiseigenen Schulen (Teil 1)
Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur an 10 Standorten der kreiseigenen Schulen (Teil 1)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen der Ertüchtigung der passiven Netzwerkinfrastruktur an den kreiseigenen Schulen sind verschiedene Maßnahmen an den 10 Standorten der Kreisschulen geplant (z. T. Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur, z. T. Erneuerung der primären und sekundären Verkabelung, z. T. Tertiäre Verkabelung).(Näheres siehe Vergabeunterlagen) Für alle Maßnahmen wurden anrechenbare Kosten von 1.680.000€ reserviert, die zum Teil im Rahmen des DigitalPakts Schule beantragt werden. Sollte die Summe für die einzelnen Teilprojekte nicht ausreichen, so gilt die Priorisierung entsprechend der Nummerierung. Teilprojekt 1 wird zuerst bedient, anschließend erfolgt Teilprojekt 2 etc. Im Rahmen der Planungsarbeiten soll geprüft werden, inwieweit ein Rahmenvertrag für die einzel-nen Baumaßnahmen möglich und sinnvoll ist. Durch einen Rahmenvertrag kann zum einen durch die Planungssicherheit die Attraktivität der zu erstellenden Ausschreibung erhöht werden und zum anderen ermöglicht es dem Auftraggeber zeitlich flexibel auf die aktuellen Entwicklungen an den Schulstandorten zu reagieren. Der Rahmenvertrag soll zeitlich bis zum 31.12.2024 begrenzt werden. Die Zeitplanung sieht folgende Schritte vor:• November 2021: Auftragserteilung an den Fachplaner• Februar 2022: Beginn des Vergabeverfahrens der baulichen Maßnahmen zur Netzwerker-tüchtigung in den Schulen• Mai 2022: Beginn mit der ersten Baumaßnahme am Berufskolleg Schloß Neuhaus Angaben zum LeistungsbildElektroplanung entsprechend HOAITeil 4: Fachplanung Abschnitt 2: Technische Ausrüstung (§ 4, § 6, § 53 HOAI) KGr.457 Honorarzone II Basissatz Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen der Leistungsphasen 4-6 und 7-9 – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Der Abruf erfolgt schriftlich. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Eine wöchentliche Präsenz zur Koordinierung und Detailklärungen mit den Unternehmern ist gem. Baufortschnitt auf der Baustelle zwingend erforderlich. Vorgesehener Gegenstand des Vertrages sind Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55, Abs. 3, § 56 Abs.3 HOAI Stand 2021 sowie §§ 650 p – 650 t BGB (nach Bauvertragsrecht 2018)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.