Vergabe Ingenieurleistung "Erschließungsplanung Breite III" Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegel
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-riegel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Ingenieurleistung "Erschließungsplanung Breite III"
Riegel am Kaiserstuhl mit knapp 4.000 Einwohnern gehört zum Landkreis Emmendingen. Bedingt durch die Lage nahe der Universitätsstadt Freiburg steht die Gemeinde unter Siedlungsdruck. In den letzten Jahren wurden aufgrund der großen Nachfrage fast alle Reserven an Baugebieten entwickelt. Mit dem Erschließungsgebiet Breite III steht nun noch eine Fläche von rund 6 Hektar zur Bebauung zur Verfügung. Der Gemeinderat hat beschlossen, für Breite III neue zukunftsweisende Planungs- und Gestaltungsansätze umzusetzen. Für die Planung der Erschließungsanlagen plant die Gemeinde Riegel ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Realisierung des Projekts Breite III liegen Konzepte zu verschiedenen Aspekten von Städtebau sowie Ver- und Entsorgung vor, die im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind. Das nachhaltige Quartiersentwicklungskonzept für das Baugebiet Breite III in Riegel basiert auf den Ergebnissen der Perspektivenwerkstatt, einem umfassenden Bürgerbeteiligungsverfahren. In diesem wurden über Impulsvorträge, u.a. mit Best-Practice-Beispielen und Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) für eine nachhaltige Quartiersentwicklung, mögliche Nachhaltigkeitsansätze vorgestellt. In einem Co-Produktionsprozess mit Planungstischen wurde dann zusammen mit den Bürgern das Quartiersentwicklungskonzept mit Nachhaltigkeitszielen entwickelt sowie anschließend von Planern und Experten vertieft. Dieses Beteiligungsverfahren, das generell sehr große bürgerschaftliche Engagement in der Gemeinde und andere weitreichende Klimaschutzaktivitäten bilden die Grundlage für das innovative Entwicklungskonzept.Die Projektsteuerung obliegt einem zu diesem Zweck baufragten Büro, weshalb diese Leistung nicht vom Erschließungsplaner zu erbringen ist. Für die Planung der Erschließungsanlagen können auch Angebote im Rahmen von Bietergemeinschaften oder unter Rückgriff auf Eignungsleihen eingereicht werden, um das geforderte Leistungsbild abdecken zu können.Die zu erbringende Leistung im Rahmen der Erschließungsplanung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis neun mehrerer Bereiche der Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI; Anlage 12 HOAI) sowie der Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI; Anlage 13 HOAI) inkl. der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung der Leistungsphase 8 sowie der Integration weiterer Fachbereiche in die Erschließungsplanung und die koordinierte Leitungsplanung. Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen gefordert: • Straßen und Wege• Wasserversorgung• Grauwasserkreislauf• Pflegewasserkreislauf• Entwässerung Niederschlagswasser und Bewirtschaftung Niederschlagswasserkreisläufe• Entwässerung Schmutzwasser• LärmschutzanlagenDiese Bereiche werden in Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen tabellarisch zusammengefasst.Im Rahmen der Erschließungsplanung zu Breite III ist eine Integration vorliegenden Konzepte zu gewährleisten. Zudem ist eine reibungslose und konstruktive Zusammenarbeit mit den weiteren am Projekt beteiligten Büros erforderlich, um die anspruchsvollen Zielsetzungen des Projekts Breite III kooperativ, zielführend und effizient umsetzen zu können.Die weiteren Fachplanungsbereiche sind im Folgenden aufgeführt:• Freiraumplanung• Energiekonzept• Wasserkonzept• Städtebauliche Gesamtkonzeption• Planung Bahnverkehr• Nahversorgungskonzept• Planung Versorgung Nahwärme• Planung Versorgung Breitband• Planung Versorgung Strom• Planung Versorgung Straßenbeleuchtung• Lärmschutzgutachten• ProjektsteuerungZu den aufgeführten Fachplanungsbereichen und beteiligten Büros können im Laufe der Projektentwicklung weitere Themenbereiche und Dienstleister hinzukommen, die ebenfalls im Rahmen der Erschließungsplanungen zu berücksichtigen sind.Die Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Fachbereichen im Rahmen der Erschließungsplanung ist keine gesondert honorierte Teilleistung. Die Berücksichtigung der Schnittstellen ist in die Festsetzung der jeweils von Bieter bzw. Bietergemeinschaft angegebenen Honorarparameter einzukalkulieren.Abschließend obliegt dem Auftragnehmer die koordinierte Leitungsplanung. Dafür ist keine eigene Honorierung vorgesehen. Ebenso wie die Berücksichtigung der Schnittstellen in der allgemeinen Erschließungsplanung ist diese Leistung in der Festsetzung der jeweils angemessenen Honorarzone sowie des Honorarsatzes einzukalkulieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79102
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.