Hofstr. 45, 47798 Krefeld, Haus der Bildung - Generalunternehmerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-30-qu-001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hofstr. 45, 47798 Krefeld, Haus der Bildung - Generalunternehmerleistungen
Inhalt der Ausschreibung ist die schlüsselfertige Errichtung des Hauses der Bildung als Generalunternehmerleistung. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Ausführungsplanung und die Ausführung des geplanten Gebäudes sowie aller Außenanlagen.
Haus der Bildung Hofstr. 45 47798 Krefeld
Bei dem geplanten Haus der Bildung handelt es sich um einen Neubau auf dem Grundstück Hofstraße 45, 47798 Krefeld mit ca. 7.600 m2 Nutzfläche, ca. 13.000 m2 BGF und folgenden Nutzungsbereichen in einem gemeinsamen Baukörper:
- 6-gruppige Kindertagesstatte (Lernhaus 1)
- 3-zugige Grundschule (Lernhaus 2-4) mit offenen Lernbereichen (Lerncluster) und
Ganztagsbetreuung
- Familienzentrum mit Veranstaltungs- und Beratungsraumen, Lehrküche und Cafeteria
- Tagespflegestützpunkt
- Mensa für Kinder und MitarbeiterInnen mit Frischküche
- Gemeinsamer Verwaltungsbereich für Kita, Schule und Familienzentrum
- Sport- und Veranstaltungsbereich (Einfeldturnhalle und Gymnastikraum) für das Haus
der Bildung und für Vereinssport
- Tiefgarage mit 100 Plätzen für das Haus der Bildung und das Quartier
- 8 Parkplatze (Kurzzeitparkplatze Kita, Sportvereine).
- Außenanlagen inkl. Spielgerate und Baumpflanzungen
- Mittelspannungsanlage
- Fassadenbegrünung Giebelwand des Nachbargebäudes
Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer ein geräumtes Grundstück inklusive Baugrube nach näherer Maßgabe der FLB. Die für den Neubau notwendigen Rodungs-, Abbruch- und Bodensanierungs- und Baumschutzmaßnahmen werden separat beauftragt und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (Ziffer 2.1 des Angebotes)
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes wegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (s. Ziffer 2.2 des Angebotes).
dass die Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten werden (s. Ziffer 2.3 des Angebotes).
Eigenerklärung nach § 19 Abs 3 Mindestlohngesetz (der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/ vom Unternehmen auszufüllende Dokumente).
Nachweise:
über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Sicherheit gemäß § 17 Abs. 1 VOB/B in Höhe von 10 % der Brutto-Auftragssumme für die Vertragserfüllung (d. h. die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich geänderter und zusätzlicher Leistungen, der Erstat-tung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen und etwaiger Vertragsstrafenansprüche; ausgenommen nach Abnahme entstehende Ansprüche, für die Ziffer 14.2 gilt). Die Sicher-heitsleistung muss bis spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Muster (Anlage 10) erfolgen.
Sofern sich die Brutto-Auftragssumme durch berechtigte Nachtragsforderungen oder in sonstiger Weise erhöht, ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die Vertragserfüllungssicherheit entsprechend (d. h. in Höhe von 10 % der Erhöhung) aufzustocken.
Nach Abnahme ist die Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß vorstehender Ziffer 14.1 gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche gemäß Anlage 10 in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme Zug um Zug auszutauschen. Diese Sicherheit bezieht sich auf die Erfüllung sämtlicher vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der beauftragten Leistung einschließlich der Abrechnung, Schadensersatz, sämtliche Mängelansprüche und die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die vorgenannten Regelungen lassen die Regelungen des § 17 Abs. 1 bis 7 VOB/B ausdrücklich unberührt.
Zahlungsbedingungen s. § 13 Generalunternehmervertrag (s. 1_13 Generalunternehmer-Vertrag)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges mit dem Fertigstellungstermin 0,15 %, maximal jedoch 5 % der Netto-Auftragssumme zu zahlen. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe muss nicht bei der Abnahme vorbehalten werden. Dies kann auch im Rahmen der Schlusszahlung erfolgen. Der Auftraggeber kann über die Vertragsstrafe hinausgehend jeden aufgrund des Verzuges entstandenen Schaden geltend machen. Ver-schiebt sich der Fertigstellungstermin infolge von geänderten und/oder zusätzlichen Leistungen oder Baubehinderungen, gilt die Vertragsstrafe auch für diesen neuen, verschobenen Termin, ohne dass es einer entsprechenden Vereinbarung oder eines ausdrücklichen Vorbehaltes des Auftraggebers hierzu bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Mevissenstr. 65, 47803 Krefeld
Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D5T0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de