Baugebiet Gartenhöfe, 1. Bauabschnitt "Eichertsgrund" Referenznummer der Bekanntmachung: 15/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baugebiet Gartenhöfe, 1. Bauabschnitt "Eichertsgrund"
Die Stadt Lahr möchte das in den 1960er Jahre erstellte Quartier "Im Eichert", welches im nördlichen Bereich des Stadtgebietes Lahr angrenzend an die Richtung Hugsweier weiterführende Flugplatzstraße liegt, umgestalten. Da die bisherige Bewohner über die gesamte Zeit der Maßnahme im Quartier verbleiben sollen, ist geplant, die bauliche Umsetzung in mehreren Abschnitten umzusetzen.
Die Erschließung des Quartiers Gartenhöfe erfoglt im Wesentlichen über die bestehende, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Flugplatzstraße.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Um/Neubau des 1. Bauabschnittes.
Hauptmassen :
Los 1:
- Boden lösen : ca. 390 m3
- Boden liefern : ca. 1.390 m3
- Frostschutzschicht 0/45: ca. 800 m3
- Betonpflaster : ca. 600 m2
- Betonbordsteine, Tief-, Rund-, Hoch-: ca. 600 m
- Asphalttragschicht: ca. 1.200 m2
- Asphaltbinder: ca. 400 m2
- Asphaltdeckschicht: ca. 1.200 m2
- Leitungsgrabenaushub RW + SW: ca. 800 m3
- RW-Kanal PVC-U DN/OD 200-630: ca. 220 m
- SW-Kanal PVC-U DN/OD 160-250: ca. 140 m
- Schächte DN 800 -1000: ca. 15 Stück
- Erdarbeiten Wasserleitung: ca. 310 m3
- Erdarbeiten Strom, Beleuchtung: ca. 120 m3
Los 2:
- Beleuchtungsmasten: ca. 14 Stück
Straßen- u. Tiefbauarbeiten
77933 Lahr/Schwarzwald
Verkehrsanlagen, Entwässerung und Tiefbauarbeiten Versorgungsleitungen
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch über das Portal "Deutsche eVergabe" erfolgen.
Zugelassene Signatur hierbei ist die Textform.
Die zur Bearbeitung und Einreichung des Angebots erforderliche Registrierung ist kostenfrei.
Beleuchtung Verkehrsanlagen
Beleuchtungsmasten
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch über das Portal "Deutsche eVergabe" erfolgen.
Zugelassene Signatur hierbei ist die Textform.
Die zur Bearbeitung und Einreichung des Angebots erforderliche Registrierung ist kostenfrei.
Abschnitt IV: Verfahren
2022/S 026-065049 Vorabinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßen- u. Tiefbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beleuchtung Verkehrsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Portal "Deutsche e Vergabe" eingereicht werden. Es bedarf hierbei keiner speziellen Signatur, die Textform ist zugelassen. Sie können die Vergabeunterlagen (inkl. GAEB−Dateien) kostenlos unter https://www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de auch ohne Registrierung (§ 11 Abs. 3 VOB/A EU) einsehen bzw. herunterladen. Die zur Bearbeitung und Einreichung des Angebots erforderliche Registrierung ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx