Niederdruck- Rasterelektronenmikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0033-AJ
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niederdruck- Rasterelektronenmikroskop
Niederdruck-Rasterelektronenmikroskop (REM)
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Niederdruck-Rasterelektronenmikroskop (REM)
Es soll ein voll funktionsfähiges hochauflösendes 30 kV Niederdruck-Rasterelektronenmikroskop (REM) mit Mikromanipulator und EDS-System als Gesamtsystem angeschafft werden. Mit diesem System sollen sowohl hydratisierte Proben im Feucht-Modus als auch trockene Proben in Hochauflösung aus dem Bereich der biomedizinischen Forschung betrachtet werden.
Das REM muss als Neugerät angeboten werden, es darf sich nicht um ein Gebraucht- oder sogenanntes "Refurbished" System handeln.
Weitere Angaben zum benötigten Gerät entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Einzureichende Unterlagen:
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
- CE-Zertifizierung/EU Declaration of Conformity zum angebotenen Gerät (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Röntgenzulassung bzw. Bauartzulassung nach RöV-Richtlinien zum angebotenen Gerät (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme "Großgeräte der Länder" bzw. "Forschungsgroßgeräte" gefördert und durch DFG und/oder MIWF NRW anteilig finanziert.
Dementsprechend findet auf dieses Vergabeverfahren der Erlass des MIWF NRW über "Zuwendungen für Großgeräte zur Ergänzung und Erneuerung" vom 27.01.2015 Anwendung.
Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten:
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen.
Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten.
****
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
****
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDJU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de