Beschaffung von Schulbüchern für das Schuljahr 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 40/2022/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Schulbüchern für das Schuljahr 2022/2023
Schulbüchern für das Schuljahr 2022/2023
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Salzuflen möchte für die Schulen neue Schülbücher für das Schuljahr 2022/2023 beschaffen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Rudolph-Brandes-Gymnasium Eduard-Hoffmann-Realschule Hauptschule Lohfeld Erich Kästner-Schule Grundschule Wüsten Grundschule Wasserfuhr *Grundschule Schötmar-Holzhausen
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtschule Aspe Realschule Aspe Grundschule Ahornstraße Grundschule Knetterheide Grundschule Elkenbreder Weg Grundschule Lockhausen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hauptbereich
Ort: Zschopau
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 09405
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung
Ort: Seevetal
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 21218
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung
Ort: Seevetal
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 21218
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.