Arbeitnehmerüberlassung - 2 Elektrofachkräfte (m/w/d) (RFV) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000242
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung - 2 Elektrofachkräfte (m/w/d) (RFV)
Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.01.2024
Eine Elektrofachkraft (m/w/d)
Beschaffung einer Elektrofachkraft (m/w/d) im ANÜ-Verhältnis.
Eine Elektrofachkraft (m/w/d)
Beschaffung einer Elektrofachkraft (m/w/d) im ANÜ-Verhältnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss allgemeine, wirtschaftliche und finanzielle Eignungskriterien erfüllen (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter muss:
• eine gültige Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG oder sofern die Genehmigung vor dem 31.12.2018 erteilt wurde, eine gültige Genehmigung nach § 15 StrlSchV alt besitzen. Eine Kopie dieser Genehmigung muss bei der Angebotsabgabe mit vorgelegt werden.
• im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sein.
Das Personal muss:
bei Auftragsbeginn:
- Arbeitnehmer des Bieters sein.
bei Angebotsabgabe:
- strahlenexponiert nach Kategorie A sein.
- im Besitz eines gültigen Strahlenpasses sein.
- im Besitz einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie I (AtZüV) gem. §12 b AtG sein.
- atemschutztauglich nach G 26.2 sein.
- im Besitz einer abgeschlossenen Ausbildung in der Elektrotechnik sein.
- Erfahrung im Umgang mit Steuerungssystemen der Hersteller RTP sowie Phönix-Contact haben.
- folgende Nachweise für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorlegen: G 20 (Lärm), G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) und G 46 (Belastungen des Muskel- und Ske-lettsystems inkl. Vibrationen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausfällt, behält sich der Auftraggeber gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).