Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern Referenznummer der Bekanntmachung: AB20220427SG01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125019734
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern für die Stadtwerke-Gruppe, bestehend aus Stadtwerke Gelsenkirchen und verbundene Unternehmen, in den Dokumenten und Angaben Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH / Auftraggeber genannt.
Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH Ebertstr. 30 45879 Gelsenkirchen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern.
Es wird kalkuliert, dass 20% (136 Personen) der Beschäftigten einen Leasingvertrag abschließen. Die Höchstmenge beträgt 30% (204 Personen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen, bei der Sie die Leistung mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Rechnungswert (Fahrradleasing mit mind. 500 Beschäftigten) in Euro innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner der Referenzen an.
Erklärung, dass ein deutschsprachiges Onlineportal kostenlos für den Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird und das Branding der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH übernommen wird
Erklärung, dass das Onlineportal separate Zugänge für den Arbeitgeber und die Beschäftigten enthält und dass sich die Beschäftigten dort umfassend informieren und eine Modellberechnung durchführen können
Erklärung, dass der Bestellprozess, die Verwaltung der Verträge, die Abwicklung der Rücknahmen im Falle einer vorzeitigen Beendigung, die nach Leasingende anvisierten Kaufverträge sowie die Schadensfälle digital abgewickelt werden können
Erklärung, dass die Übernahme der Onlineportalinhalte für das Intranet einfach und kostenlos übertragbar ist und Musterformulare und Anleitungen bereitgestellt werden und die Mitwirkung bei der Verwaltung und die Bearbeitung von Anträgen der Beschäftigten möglich ist
Erklärung, dass eine Absicherung bei Störfällen im Leasingprozess kostenneutral für den Auftraggeber/Arbeitgeber möglich ist
Erklärung, dass die Arbeitgeberausfallversicherung bei Langzeiterkrankung, Todesfall, Kündigung durch AG, Kündigung durch AN, Aufhebungsvertrag oder Elternzeit sofort greift und diese eine Länge von (maximal) 36 Monaten hat
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH
Hauptverwaltung
Ebertstraße 30
45879 Gelsenkirchen
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D4E2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html