Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung "Neubau Sporthalle Gymnasium Siegburg Alleestraße" Referenznummer der Bekanntmachung: ZV31/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung "Neubau Sporthalle Gymnasium Siegburg Alleestraße"
Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung zur Realisierung des Neubaus der Sporthalle Gymnasium Siegburg Alleestraße an der Wilhelmstraße in Siegburg.
53721 Siegburg
Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung zur Realisierung des Neubaus der
Vierfach-Sporthalle Gymnasium Siegburg Alleestraße an der Wilhelmstraße in Siegburg.
Aufgrund der Grundstücksgröße ist davon auszugehen, dass die 4 Spielfelder sowie die Flächen für Umkleiden, Duschen,
etc. nur realisiert werden können, wenn die Sporthalle aus zwei Stockwerken besteht und Flächen daher übereinander
angeordnet werden. Alle Hallenteile sollen über eine Deckenhöhe von 7m und eine Einzelspielfeld-Fläche von im Idealfall
15m x 27m (mindestens 18m x 9m) verfügen. Es soll die Möglichkeit bestehen, mehrere Hallenteile zu einem "Großspielfeld"
zusammenzulegen.
Folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI sind Gegenstand des Verfahrens:
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
- Wärmeversorgungsanlagen
- Lufttechnische Anlagen
- Starkstromanlagen
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
- Förderanlagen
- Gebäudeautomation.
Die Planungsleistungen umfassen folgende Grundleistungen, die stufenweise gemäß Vertrag vergeben werden:
Für die verfahrensgegenständlichen Anlagengruppen die Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung der. LPH 1 - 9
gemäß Anlage 15 zu § 55 HOAI.
Des Weiteren werden Besondere Leistungen optional vergeben.
Die Teilnahmeanträge werden auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Liegen mehr vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vor, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber geringer ist als vier, findet keine Begrenzung statt. Es werden alle Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Inwieweit die Stadt Siegburg maximal fünf Bieter zur Abgabe eines Erstangebotes auffordert, bleibt der Stadt Siegburg vorbehalten.
Kriterien für die Begrenzung von Bewerbern:
1. Referenzen (max. 18 Punkte). Der Bieter muss mindestens zwei vergleichbare Referenzen angeben. Je angegebener Referenz können jeweils 6 Punkte erzielt werden. Es werden maximal 3 Referenzen mit entsprechender Angabe bewertet. Jede Referenz, welche die gestellten Anforderungen (Vergleichbarkeit, Mindestbauvolumen, Abschluss Lph.2 bis 4 Technische Ausrüstung) erfüllt, erhält 2 Punkte. Weitere Punkte je Referenz werden wie folgt vergeben:
- Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht: 1 Punkt
- Auch die LPH 5 bis 8 Technische Ausrüstung wurden abgeschlossen: 2 Punkte
- Referenz stammt aus dem Bereich Sport/Freizeit: 1 Punkt
Für die Wertung sind die Angaben zu den Referenzen im Teilnahmeantrag oder auf einer möglichen gesonderten Anlage des Bewerbers maßgeblich. Werden mehr als drei Referenzen angegeben, werden die drei Referenzen, die die Kriterien am besten erfüllen, der Wertung zugeführt.
2. Erfahrung der Projektleitung (max. 10 Punkte) 5 Punkte werden für die Angabe von mindestens 5 Jahren Gesamtberufserfahrung der Projektleitung vergeben. Ab jedem weiteren Jahr gibt es 1 weiteren Punkt. Es können maximal 10 Punkte für die Angabe von 10 Jahren Gesamtberufserfahrung der Projektleitung erzielt werden. Für die Wertung ist die Angabe der Gesamtberufserfahrung des Projektleiters im Teilnahmeantrag maßgeblich.
Erfahrung der stellvertretenden Projektleitung (max. 8 Punkte) 4 Punkte werden für die Angabe von mindestens 4 Jahren Gesamtberufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung vergeben. Ab jedem weiteren Jahr gibt es 1 weiteren Punkt. Es können maximal 8 Punkte für die Angabe von 8 Jahren Gesamtberufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung erzielt werden. Für die Wertung ist die Angabe der Gesamtberufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Teilnahmeantrag maßgeblich.
3. Mitarbeiteranzahl (max. 10 Punkte) 4 Punkte werden für die Angabe von mindestens 3 durchschnittlich festangestellten Ingenieuren vergeben. Ab jedem weiteren durchschnittlich festangestellten Ingenieur gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 10 Punkte für die Angabe von 6 durchschnittlich festangestellten Ingenieuren erzielt werden. Für die Wertung ist die Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der festangestellten Ingenieure des Bewerbers im Teilnahmeantrag maßgeblich. Mitarbeiter ab einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden können voll berücksichtigt werden. Mitarbeiter zwischen 20 und 35 Wochenstunden dürfen nur anteilig berücksichtigt werden (z.B. Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeiter mit 30 Wochenstunden = 0,86). Maßgeblich für die Wertung ist nur die Vorkommazahl.
Es können maximal 46 Punkte erzielt werden. Die unter den vorstehenden Kriterien erzielten Punkte des jeweiligen Bewerbers werden addiert und bilden die für die Auswahl relevante Gesamtpunktzahl. Die Bewerber werden entsprechend ihrer Gesamtpunktzahl in absteigender Reihenfolge berücksichtigt. Bei Punktegleichstand von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los.
Optional können folgende besondere Leistungen in Anlehnung an das Leistungsbild "Technische Ausrüstung" (§ 55 Abs. 1 und 3 i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI) durch die Auftraggeberin gemäß Vertrag beauftragt werden:
- Erstellen der Planung gemäß VDI 6026
- Mitwirken bei einer vertieften Kostenschätzung
- Erstellen des technischen Teils des Raumbuchs
- Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuchs
- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
Alle weiteren notwendigen Planungsdisziplinen werden nach Erfordernis durch die Auftraggeberin gegebenenfalls an Dritte gemäß Vertrag gesondert beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
- Erklärung über das Nichtbestehen von Bezügen zu Russland gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Für vorstehende Erklärungen soll das für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist)
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
In Form von Eigenerklärungen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestbedingung: durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens
EUR 1 Mio. netto;
Für vorstehende Erklärungen soll das für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden;
In Form von Fremdnachweisen:
- Nachweis (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) der Berufshaftpflichtversicherung
Mindestbedingungen:
Die Deckungssumme der Versicherungen muss mindestens EUR 3 Mio. für Personenschäden sowie mindestens EUR 2 Mio. für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen.
Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage
- einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung bzw. Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und
- die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
- Erklärung zu den in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2019, 2020, 2021) im Jahresdurchschnitt beschäftigten festangestellten Ingenieuren. Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2019, 2020, 2021) im Jahresdurchschnitt 3 festangestellte Ingenieure hatten. Mitarbeiter ab einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden können voll berücksichtigt werden. Mitarbeiter zwischen 20 und 35 Wochenstunden dürfen nur anteilig berücksichtigt werden (z.B. Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeiter mit 30 Wochenstunden = 0,86).
- Referenzen, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- und Beratungsleistung vergleichbar sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden einschlägige Referenzen aus den Jahren 2017 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags berücksichtigt. Es müssen wesentliche Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung in diesem Zeitraum erbracht worden sein. Für die Vergleichbarkeit ist maßgeblich, ob die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Mindestanforderungen: Eine Referenz wird nur dann berücksichtigt, wenn mindestens die Lph 2 bis 4 (Technische Ausrüstung) erbracht wurden. Zudem muss das Auftragsvolumen (Brutto-Baukosten DIN 276 KG 400) mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
- Benennung der Projektverantwortlichen (Projektleitung und stellv. Projektleitung) unter Angabe der Gesamtberufserfahrung der Projektleitung und stellv. Projektleitung in Bezug auf Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (Angabe in Jahren);
Die Gesamtberufserfahrung muss bei der Projektleitung mindestens 5 Jahre und bei der stellvertretenden Projektleitung mindestens 4 Jahre betragen.
Für vorstehende Erklärungen soll das für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 oder 2 VgV benennen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben zunächst nur die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geforderten Angaben/Unterlagen einzureichen. Die Unterlagen betreffend die Angebotsabgabe sind hingegen erst im Rahmen der Angebotsphase und nur von den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern einzureichen.
Das beratende Büro zur Unterstützung der Kreisstadt Siegburg bei der Erstellung einer Machbarkeitsstudie wird im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Die maßgebliche Studie wird als Anlage zur Leistungsbeschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 1 zum TNA) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Kreisstadt Siegburg behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Eignungsleihe
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung der Anlage 3 zum TNA zu benennen und der Anlage 3a zum TNA mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber- bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft die Anlage 4 zum TNA jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Nachunternehmer
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, in der Anlage 2 zum TNA angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 2 zum TNA die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Anlage 2a zum TNA mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 2 zum TNA die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 2a zum TNA, nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch Anlage 4 zum TNA.
Form der Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Fremdnachweise verifizieren zu lassen.
Zuschlagskriterien
Die Kreisstadt Siegburg wird den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und damit auf das Angebot mit den besten Preis-
Leistungs-Verhältnis erteilen. Die Ermittlung erfolgt dabei anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
- Preis: 40%
- Qualität: 60 % (Umsetzungskonzept: 20%, Qualität des Projektteams: 20%, Präsentation: 20%).
(vgl. Zuschlagsmatrix in den Anlage "Zuschlagskriterien").
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYC2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]