EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Abfällen aus dem Hohenlohekreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Abfällen aus dem Hohenlohekreis
Die zu vergebenden Leistungen werden in acht Losen vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen dargestellt:
– Los 1: Verwertung von Altreifen;
– Los 2: Verwertung von Altholz A I – III;
– Los 3: Entsorgung/Verwertung von Altholz A IV;
– Los 4: Entsorgung von Dämmwolle/KMF;
– Los 5: Entsorgung von gipshaltigen Abfällen;
– Los 6: Verwertung von Hartkunststoffen;
– Los 7: Verwertung von Altmetall;
– Los 8: Transport von Restmüll.
Verwertung von Altreifen
– Gestellung von einem Abrollcontainer (für Altreifen mit und ohne Felgen);
– Transport zu einer vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungsanlage/Verwertungsanlage;
– Verwertung der Altreifen, inkl. Entsorgung der Reststoffe.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Verwertung von Altholz A I – III
– Gestellung von zehn Abrollcontainern;
– Transport zu einer vom Auftragnehmer vorgesehenen (Vor-)Behandlungsanlage/Verwertungsanlage;
– Verwertung des Altholzes, inkl. Entsorgung der Reststoffe.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Entsorgung/Verwertung von Altholz A IV
– Gestellung von fünf Abrollcontainern (jeweils zwei Container für Altholz A IV/Altholz A IV mit Holzfenstern sowie ein Container für Kunststofffenster);
– Transport zu einer vom Auftragnehmer vorgesehenen (Vor-)Behandlungsanlage/Entsorgungs-/Verwertungsanlage;
– Verwertung des Altholzes sowie der Fenster, inkl. Entsorgung der Reststoffe.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Entsorgung von Dämmwolle/KMF
– Gestellung eines Abrollcontainers;
– Transport zu einer vom Auftragnehmer vorgesehenen Entsorgungsanlage;
– Entsorgung der Abfälle.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Entsorgung von gipshaltigen Abfällen
– Gestellung eines Abrollcontainers;
– Transport zu einer vom Auftragnehmer vorgesehenen Entsorgungsanlage;
– Entsorgung der Abfälle.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Verwertung von Hartkunststoffen
– Gestellung von drei Abrollcontainern und zwei Absetzmulden und eines 20-cbm-Presscontainers;
– Transport zu einer vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage;
– Verwertung der Abfälle.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Verwertung von Altmetall
– Gestellung der zur Erfassung des Altmetalls auf dem Wertstoffhof und an den Recyclinghöfen jeweils benötigten Container (insgesamt zehn Abrollcontainer sowie sieben Absetzcontainer);
– Transport zu einer vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage;
– Verwertung des Altmetalls (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe).
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Transport von Restmüll
– Gestellung von fünf Abrollcontainern;
– Transport zur vom Hohenlohekreis vorgegebenen Anlieferstelle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 8:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 8:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Altreifen.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Altholz A I – III.
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/ Verwertungsanlage.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Altholz A IV.
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage.
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Dämmwolle/KMF-haltigen Abfällen.
– Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage.
Los 5:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von gipshaltigen Abfällen.
– Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage.
Los 6:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altkunststoffen.
Los 7:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altmetall.
Los 8:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von Siedlungsabfall.
Lose 2, 3, 4 und 5:
– Für den Fall, dass Abfallströme zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 50 Mg/a Altreifen. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Zeiträume und Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 1.500 Mg Altholz A I – III pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/ Verwertungsanlage. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 300 Mg Altholz A IV pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mindestens 20 Mg Dämmwolle/KMF-haltigen Abfällen pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 5:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mindestens 20 Mg gipshaltigen Abfällen pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 6:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mindestens 50 Mg Altkunststoffen pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 7:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mindestens 500 Mg Altmetall pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 8:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von mindestens 500 Mg/a Siedlungsabfall. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Zeiträume und Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Lose 2, 3, 4 und 5:
– Für den Fall, dass Abfallströme zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport („Vergabeplattform subreport ELViS“) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Aus-künfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.