Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Akzeptanzmanagements für IKT-Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.17 - 0540/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Akzeptanzmanagements für IKT-Serviceleistungen
Gegenstand der vorliegenden Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Abteilung 2 des BAMF bei der Planung, Umsetzung und Ergebniskontrolle von gestalterischen Maßnahmen als Teil des Akzeptanzmanagements für Anwendungsentwicklungen bzw. Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung des BAMF.
Gegenstand der vorliegenden Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Abteilung 2 des BAMF bei der Planung, Umsetzung und Ergebniskontrolle von gestalterischen Maßnahmen als Teil des Akzeptanzmanagements für Anwendungsentwicklungen bzw. Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung des BAMF.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Akzeptanzmanagements für IKT-Serviceleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.