IT-Dienstleistungen - Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/10/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen - Rahmenvereinbarung
Abgefragt wird ein Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen der IT-Infrastruktur vornehmlich für Microsoft Dienste, Strategieberatung und IT-Sicherheitsthemen. Die Leistung sichert die Unterstützung in Projekten und allgemeinen Arbeiten im Bereich der IT-Infrastruktur.
Die Gesamtzahl der Dienstleistertage über die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren (inkl. optionaler Vertragsverlängerung) beträgt ca. 1.176 Tage.
Abgefragt wird für den Auftraggeber ein Dienstleistungsvertrag für IT-Dienstleistungen der IT-Infrastruktur vornehmlich für Microsoft Dienste, Strategieberatung und IT-Sicherheitsthemen. Die Leistung sichert die Unterstützung in Projekten und allgemeinen Arbeiten im Bereich der IT-Infrastruktur.
Zudem müssen alle Änderungen an Systemen protokolliert werden. Die Form der Protokollierung muss während der Konzeptionierung des Rahmenvertrages mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Ziel ist es für die aufkommenden Themen in den Bereichen einen Partner zu finden, der alle genannten Themen gem. Leistungsbeschreibung abdeckt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Dienstleistungen - Rahmenvereinbarung
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.