Bundesstadt Bonn - Gutachterleistungen und örtliche Bauüberwachung Am Vogelsang Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2022-523
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn - Gutachterleistungen und örtliche Bauüberwachung Am Vogelsang
Vergabe von Gutachterleistungen zur örtlichen Bauüberwachung sowie gutachterlichen Begleitung in Bezug auf die Beauftragung, Durchführung und Abrechnung der Leistungen gegenüber dem Auftraggeber für die Kosten der Altlastenbeseitigung und -entsorgung
Kosten der altlastenbedingten Sondergründung
Kosten der Herstellung der Erschließungsanlagen
Bauprojekt Bonn-Endenich, Am Vogelsang
Amt für Wirtschaftsförderng Thomas-Mann-Straße 4 53111 Bonn
Vergabe von Gutachterleistungen zur örtlichen Bauüberwachung sowie gutachterlichen Begleitung
1. Fachgutachterliche Begleitung der Altlastenbeseitigung und -entsorgung, sowie altlastenbedingten Sondergründung:
- In Bezug auf Altlasten, Sondergründung und Entsorgung Kontrolle, ob die Ausschreibung/Beauftragung dieser Leistungen eine Ausweisung der altlastbedingten Mehrkosten im Sinne des Kaufvertrages ermöglicht, sodass später in der Abrechnung eine Differenzierung erfolgen kann.
- Beaufsichtigung der Erdaushubarbeiten sowie der boden- und altlastenbedingten Sondergründung durch wöchentliche Sichtung der Entsorgungsbelege (Wiegescheine, Entsorgungsnachweise) und durch wöchentliche Begehung der Baustelle. Dazu gehört die Begleitung des Rückbaus / der Sanierung (Dekontamination / Entkernung / Demontagen, den selektiven Rückbau der kompletten ober- und ggfls. unterirdischen Gebäudesubstanz, Freiflächenentsiegelungen. Bodensanierung etc. sowie des Transports und der Entsorgung aller anfallenden Abfälle.
- Anleitung zur Separierung und Begutachtung des anfallenden kontaminierten und nicht kontaminierten Bauschutts / Bodens zur fachgerechten Entsorgung und Minimierung der Entsorgungskosten.
- Chargeneinteilung der Massen und Deklaration zur Bereitstellung zur Entsorgung / weiteren Verwendung
- Nachweisführung und Dokumentation der Herrichtungsflächen für die späteren Baumaßnahmen
- Dokumentation der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen.
- Kontrolle der korrekten Ausweisung altlastbedingter Mehrkosten, insbesondere Herausrechnung von:
a. "Sowieso-Kosten", die bei Durchführung der Baumaßnahme auf einem unbelasteten Grundstück anfallen würden, wozu insbesondere die Kosten des Erdaushubs, die Kosten der Aushubabfuhr sowie die (normalen) Gründungskosten zählen,
b. die Kosten für die Entsorgung von Bodenaushub bis einschließlich Einbauklasse Z 1.2 gemäß "LAGA 20" (Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln -" in der Fassung vom 06. November 2003) und
c. die Kosten für die Entsorgung von Bauschutt bis einschließlich Einbauklasse Z 1.2 gemäß "LAGA 20".
- Rechnerische und inhaltliche Überprüfung der Minderungsbeträge im Rahmen der kalkulatorischen Verrechnung und auf Übereinstimmung mit Angebot
? Planungsrechtschaffungskosten
? Erdaushubkosten
? Überprüfung der altlastenbedingt verteuerten Entsorgungskosten
? Altlasten- und bodenschaffungsbedingte Sondergründungskosten
= Baureifmachungskosten
- Analyse des zweimonatlichen gutachterlichen Kurzberichtes des käuferseitigen Gutachters sowie des Abschlussberichts im Hinblick auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit, hierzu ist jeweils ein schriftlicher Bericht an den Auftraggeber zu erstatten.
- Rechnerische und inhaltliche Kontrolle der Zwischenabrechnung und Schlussabrechnung, sowie Überprüfung auf Angemessenheit der abgerechneten Kosten
- Rechnerische und inhaltliche Kontrolle von Beträgen, in deren Höhe die Bürgschaft freigegeben werden soll und entsprechender Hinweis an die Auftraggeberin.
2. Fachgutachterliche Begleitung der Herstellung der Erschließungsanlagen:
- Beaufsichtigung der Herstellung und Fertigstellung von Erschließungsanlagen im Baugebiet "Am Vogelsang"
- Kontrolle, dass die Erschließungsträgerin Bauleistungen nur nach Ausschreibungen auf Grundlage der VOB Teil B und C durchführen lässt und jeweils das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
- Überprüfung der Minderungsbeträge im Rahmen der kalkulatorischen Verrechnung
? Planungsrechtschaffungskosten
? Erschließungskosten
- Sicherstellung der mangelfreien Leistungserbringung zum Zeitpunkt der Abnahme durch die Stadt
- Sicherstellung der kosten- und lastenfreien Übereignung auf die Stadt Bonn
- Rechnerische und inhaltliche Kontrolle der Zwischenabrechnung und Schlussabrechnung, sowie Prüfung der Angemessenheit der abgerechneten Kosten
- Rechnerische und inhaltliche Kontrolle von Beträgen, in deren Höhe die Bürgschaft freigegeben werden soll und entsprechender Hinweis an die Auftraggeberin.
3. Aufgaben in der Funktion eines Bauüberwachers:
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen, soweit inhaltlich relevant
- Aufstellen und Aktualisieren eines groben Zeitplans
- Gemeinsames Aufmaß, bzw. Massenkontrolle mit dem Auftragnehmer in Bezug auf die Leistungen der Altlastenentsorgung, altlastenbedingten Sondergründung sowie der Herstellung der Erschließungsanlagen (auch Rückbau incl. Dekontamination, Abbruch, Tiefenenttrümmerung, Bodensanierung etc.)
- Teilnahme an der Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung anderer fachlich Beteiligter unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
- Auflistung von Mängeln / Mängelansprüchen und Mit-Überwachung der Mängelbeseitigung
- Fachliche Vorprüfung von Nachtragsangeboten, soweit erforderlich
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Angebotspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung
- Teilnahme an der Schlussabnahme der Abbruch- und Sanierungsleistung, ggf. Teilnahme an vorausgehenden Zwischenabnahmen zu den einzelnen Bauabschnitten
- Teilnahme bei behördlichen Abnahmen
4. Prüfung der Zwischenabrechnung und Schlussabrechnung
- Rechnerische und inhaltliche Prüfung der gestellten Rechnungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie im Hinblick auf die Angemessenheit
- Plausibilisierung der gestellten Rechnungen
- Fachliche Begleitung bei der Durchsetzung von Kürzungspositionen.
Der Auftraggeber geht von einem Leistungsumfang von durchschnittlich 35 Wochenstunden x 60 Monate aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ulke BauConsult Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51377
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.ulke-bauconsult.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53332
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.gbduellmann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDY047
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de