Lager-/Logistik Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-WWN
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.westfalenweser.com
Abschnitt II: Gegenstand
Lager-/Logistik Dienstleistungen
Lagerlogistikdienstleistungen als Full-Service-Dienstleistung:
Lager- und Logistikdienstleistungen für den Betrieb eines Zentrallagers (nachfolgend auch "Hauptlager" genannt) für Netzbau-Materialien der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN).
Westfalen Weser Netz GmbH Bielefelder Straße 3 32051 Herford Lagerlogistikdienstleistungen als Full-Service-Dienstleistung:
Lager- und Logistikdienstleistungen für den Betrieb eines Zentrallagers für Netzbau-Materialien in den Sparten Strom, Gas, Wasser und Sonstiges der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN).
Die Lager- und Logistikdienstleistungen werden innerhalb eines Betriebsführungsvertrages vom Dienstleister für die WWN erbracht.
Die Leistungserbringung erfolgt dabei auf Grund der regionalen Tätigkeiten und Aktivitäten hauptsächlich im bzw. in unmittelbarer Nähe des Netzgebiet(es) der Westfalen Weser Netz GmbH
Der Betrieb eines Materiallagers für Strom-, Gas- Wasser- und Telekommunikationsmaterialien umfasst die Hauptprozesse Disposition, Wareneingang, Lagerung, Kommissionierung, Bereitstellung, Warenausgangsbuchungen.
OPTIONAL ist die Dienstleistung "Belieferung der Nebenlagerstandorte sowie Baustellen-Direktbelieferungen mit Material aus dem Hauptlager" anzubieten.
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Lager- und Logistikdienstleistungen
Die Westfalen Weser Netz GmbH [WWN bzw. Auftraggeber (AG)] beabsichtigt die Auftragsvergabe eines Rahmenvertrages/Kontraktes an ein auf Lagermanagement spezialisiertes Unternehmen für die Lagerverwaltung, Bestandsführung, Einlagerung, Auslagerung, Kommissionierung, die kaufmännische Abwicklung sowie gegebenenfalls weitere im Einzelnen zu definierenden logistische Dienstleistungen hinsichtlich zu bevorratenden Artikel in eigener Verantwortung.
Die Einsatzorte befinden sich innerhalb der Außengrenzen des bestehenden Netzgebiets des Auftraggebers.
Das Material bleibt vollständig im Eigentum der Westfalen Weser Netz GmbH.
Die Leistungen im Regelbetrieb sind an folgenden Werktagen: (Montag bis Donnerstag) in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr zu erbringen. Für Störfälle außerhalb der Regelarbeitszeit ist ein Ruf-/Bereitschaftsdienst durch den Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.
Für die Behebung von gängigen Störfällen erforderliche Materialien werden vom AG gesondert gelistet und dem Dienstleister zu Gestaltung einer diesbezüglichen Störfallorganisation zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Verlängerungsoption über
eine einseitige Vertragsverlängerungsoption, die Erstvertragslaufzeit einmalig um weitere drei Jahre zu verlängern, zu vereinbaren.
("Verlängerungszeitraum")
Diese Vertragsverlängerungsoption ist spätestens 24 Monate vor Ende der Erstvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer (AN) auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter Verwendung von Formblatt II TNA im Teilnahmeantrag anzugeben.
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. eines Nachunternehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend "Drittunternehmen" genannt) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe" i.S. des § 47 SektVO), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; im Falle einer Bewerbergemeinschaft:
Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt I TNA;
2) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt III TNA (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden Vergabeverfahren befasstes Personal sämtliche Informationen aus und über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten wird, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt IV TNA.
Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
5) Bilanzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder einschließlich einer Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
6) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und über den Jahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder für das Gesamtunternehmen und zusätzlich im Bereich des Ausschreibungsgegenstands oder in einem vergleichbaren Bereich, jeweils für die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt V TNA (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
7) Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. mindestens 7,5 Millionen Euro gesamt (auch, ggf. anteilig -bezogen auf den zugeordneten Leistungsbeitrag, für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
Sofern eine solche Versicherung derzeit nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach er sich zum Abschluss der vorgenannten Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns verpflichtet.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Deckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherungen der einzelnen Bewerbergemeinschaftsmitglieder insgesamt mindestens
7,5 Millionen Euro betragen.
8) Eigenerklärung, das der Bewerber sich derzeit und innerhalb der letzten 12 Monate nicht in einem Insolvenzverfahren befindet/befand
9) Bewerber, die hinsichtlich der Ausführung eines früheren Auftrages an den Auftraggeber, Leistungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben und dieses zu einer fortzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, können gemäß den einschlägigen Ausschreibungsbedingungen nicht für das Verhandlungsverfahren berücksichtigt werden. Eine Eigenerklärung, dass kein derartiger Sachverhalt vorliegt, ist mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
10) Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer Inventarversicherung für die einzulagernden im Eigentum des Auftraggeber befindlichen Equipment über eine Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro für den Vertragszeitraum. Das Bestehen der Versicherung ist bei Vertragsabschluss nachzuweisen, sofern der Auftraggeber von der Option gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt Gebrauch macht, diese Inventarversicherung vom Bewerber/Bieter abschließen zu lassen.
Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
11) Referenzen im Segment der Lagerlogistikdienstleistung in einem vergleichbaren Umfang/Volumen zu diesem Ausschreibungsgegenstand.
Hierzu sind mindestens 2 Referenzen mit Leistungserbringung innerhalb der letzten 5 Jahre nachzuweisen.
12) Eigenerklärung zur Bereitschaft im Segment der Lagerlogistikdienstleistung die ausgeschriebene Dienstleistung im
Rahmen eines Betriebsführungsvertrages mit dem Auftraggeber zu führen.
13) Eigenerklärung mit je einem Statement zur Handhabung der Themen "Nachhaltigkeit" und "Umweltschutz".
14) Ausgefüllter und unterschriebener Lieferantenfragebogen der Westfalen Weser Netz GmbH.
15) Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens mit Stand zum 31.12.2021 ersichtlich ist, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formular VI TNA (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen)
16) Eigenerklärung, das während der Ausschreibungsphase sowie bei der Leistungserbringung und der gesamten Vertragslaufzeit
deutschsprachige(s) (in Wort und Schrift) Ansprechpartner und Personal (technisch, kaufmännisch) eingesetzt wird.
Die Bedingungen und Termine im weiteren Verfahren werden im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe dem dann aktuellen Bewerberkreis bekannt gegeben.
Zwecks Transparenz wird nachstehend der geplante, unverbindliche Zeitplan zu Informationszwecken dargestellt:
Fragen zum Teilnahmewettbewerb - bis 20.05.2022 - 12:00 Uhr
Abgabe Teilnahmeanträge - 31.05.2022 - 12:00 Uhr
Versand Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) Indikativ - geplant: 28.06.2022
Bieterfragen zur AzA - geplant: bis 13.07.2022
Abgabe Angebote - geplant: 01.08.2022
Vergabeverhandlungen - geplant 32. Kalenderwoche 2022
Versand AzA rechtsverbindlich - geplant 33. Kalenderwoche 2022
Abgabe Angebote (2) - geplant: 31.08.2022
Vergabeverhandlungen - [bedarfsweise]
Gegenstand der Verhandlungen
Gegenstand der Verhandlung
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam zu unterzeichnen.
17) Bezogen auf den Auftragsgegenstand und effiziente Wege bzw. Wegezeiten ist es erforderlich, das der Auftragnehmer über einen Standort bzw. eine Niederlassung innerhalb des Netzgebietes bzw. maximal innerhalb der Außengrenzen des bestehenden Netzgebietes verfügt.
Eigenerklärung dass als Grundbedingung ein entsprechender Standort vorhanden ist bzw. sofern dieser derzeit nicht vorhanden ist, die Bestätigung, dass ein(e) entsprechende(r) Standort/Niederlassung im Auftragsfall innerhalb eines Zeitraums von 6 bis 9 Monaten eingerichtet wird.
18) Als Grundlage für die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Angebote und im Auftragsfall, gelten neben den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe explizit aufgeführten Punkten, die "Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Kauf- und Werkverträge der Westfalen Weser Energie Gruppe 12/2021" (https://ww-energie.com/resources/docs/Allgemeine_Einkaufsbedingungen_WWE_08.2018.pdf).
19) deutschsprachige(s) (in Wort und Schrift) Ansprechpartner und eingesetztes Personal (technisch, kaufmännisch) während der Ausschreibungsphase sowie bei der Transition und der gesamten Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Fragen zu dem Vergabeverfahren, können maximal bis zum
20.05.2021, 12:00 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf dem Deutschen Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
2) Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
3) Hinweis: Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwerwiegende Gründe bestehen (vgl. § 57 Sektorenverordnung - SektVO).
Der Auftraggeber wird im Anschluss an die Wertung der Angebote Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen (vgl. § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung - BHO). Ergibt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, dass die Durchführung des Auftrages und die Erbringung der Leistungen durch den Bieter teurer ist als die Eigenerbringung durch den Auftraggeber, wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben.
Für den Fall der Aufhebung des Vergabefahrens tragen Auftraggeber und Bieter die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9ERQT1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster) gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 GWB)