Bonatzbau, Brandschutzplanung LPH5 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57840
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bonatzbau, Brandschutzplanung LPH5
Bonatzbau, Brandschutzplanung LPH5
Bonatzbau, Brandschutzplanung LPH 5
G.011.607048, G.011.000962
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe der weiteren Brandschutzplanung an BPK in Fortführung der von ihr als Nachunternehmer
von IA bereits erbrachten Leistungen muss erfolgen, um den Projekterfolg in
diesem Zusammenhang, vor allem terminlich, noch sicherstellen zu können. Die Alternative
einer Fortführung in der bisherigen vertraglichen Konstellation würde nach Auffassung des
Projektmanagements dazu führen, dass der Gesamtfertigstellungstermin nicht mehr eingehalten
werden kann. Eine Vergabe dieser Leistungen an Dritte ist aus den o. a. terminlichen,
kostenseitigen und Gründen des Haftungsrisikos ist in Anbetracht der vorgenannten normativen
Regelungen somit ausgeschlossen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bonatzbau, Brandschutzplanung LPH5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.