Rahmenvertrag über Lieferung und Einbau von TETRA Digitalfunkgeräten und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 2021006388
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Lieferung und Einbau von TETRA Digitalfunkgeräten und Zubehör
Rahmenvertrag für die Umrüstung von Analogfunk auf TETRA Digitalfunk der Feuerwehr Freiburg, Eschholztstr. 118, 79115 Freiburg:
Lieferung und Einbau der TETRA Digitalfunkgeräte Motorola mit Zubehör, Programmierung und Dokumentation bei ca. 85 Fahrzeugen und 3 Feuerwehrhäusern sowie Lieferung von ca. 27 TETRA BOS HRT-Funkgeräten
Freiburg i. Br.
Rahmenvertrag Lieferung u. Einbau von TETRA Digitalfunkgeräten, genaue Beschreibung siehe II.1.4
Ab Beginn Auftrag, bis 31.12.2024 mit Verlängerungsoption bis 2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über Lieferung und Einbau von TETRA Digitalfunkgeräten und Zubehör
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de