Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen für die Prüfung von Fahrzeug-Feuerlöschern sowie für den Kauf, die Lieferung und den Einbau von Feuerlöschern für Fahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Feuerlöscher/01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Mobilitätsdienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen für die Prüfung von Fahrzeug-Feuerlöschern sowie für den Kauf, die Lieferung und den Einbau von Feuerlöschern für Fahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH in 2 Losen

Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Feuerlöscher/01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35111300 Feuerlöscher
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BwFPS unterhält in ihrem Fuhrpark Fahrzeuge, wie z.B. Pkws, Transporter, Lkws, Kraftomnibusse, Anhänger sowie diverse Sonderfahrzeuge. Je nach Bedarf sind diese derzeit mit 2, 6 oder 9 kg Feuerlöschern ausgestattet und unterliegen einer regelmäßig wiederkehrenden Prüfungspflicht.

Es kommt vor, dass einige Fahrzeuge vom Hersteller ohne den Einbau von Feuerlöschern ausgeliefert werden, so dass nachträgliche Einbauten erforderlich sind.

Für die Leistungen

- Los 1: "Prüfung von Fahrzeug-Feuerlöschern" und

- Los 2: "Kauf, Lieferung und Einbau von Fahrzeug-Feuerlöschern"

benötigt die BwFPS Lieferanten.

Die BwFPS beabsichtigt je Los eine Rahmenvereinbarung mit je einem Bieter über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu schließen.

Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer bundesweit mobil sichergestellt werden. Der Auftragnehmer muss in der gesamten Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung wahrnehmen können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Prüfung von Fahrzeug-Feuerlöschern

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50111110 Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Sowohl die Prüfung als auch die Lieferung und der Einbau der Feuerlöscher erfolgen grundsätzlich in den bundesweiten Liegenschaften der Bundeswehr. Bei abweichenden Orten ist nach Abstimmung mit dem jeweiligen Fahrzeugnutzer sicherzustellen, dass die Abrechnung direkt mit der BwFPS erfolgt.

Die aktuellen Adressen der Standorte der BwFPS finden Sie auf www.bwfuhrparkservice.de.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rund 13.000 Fahrzeuge aus dem Gesamtbestand der BwFPS sind aktuell mit einem Feuerlöscher ausgestattet und müssen alle 24 Monate geprüft werden. Dies bedeutet einen jährlichen Prüfungsumfang von circa 6.000 Prüfungen.

Zusätzlich müssen die 6 kg Pulverfeuerlöscher der rund 440 Kraftomnibusse (KOM) aus dem aktuellen Fuhrparkbestand nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alle 12 Monate überprüft werden.

Die Anzahl der Feuerlöscher setzt sich wie folgt zusammen:

Pulverfeuerlöscher 2kg = 6.500 Stück (Prüfintervall 24 Monate)

Pulverfeuerlöscher 6kg = 4.400 Stück (Prüfintervall 24 Monate)

Pulverfeuerlöscher 6kg (KOM) = 440 Stück (Prüfintervall 12 Monate)

Schaumfeuerlöscher 9kg = 30 Stück (Prüfintervall 24 Monate)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.

Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe für dieses Los (Los 1) auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kauf, Lieferung und Einbau von Fahrzeug-Feuerlöschern

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35111300 Feuerlöscher
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Sowohl die Prüfung als auch die Lieferung und der Einbau der Feuerlöscher erfolgen grundsätzlich in den bundesweiten Liegenschaften der Bundeswehr. Bei abweichenden Orten ist nach Abstimmung mit dem jeweiligen Fahrzeugnutzer sicherzustellen, dass die Abrechnung direkt mit der BwFPS erfolgt.

Die aktuellen Adressen der Standorte der BwFPS finden Sie auf www.bwfuhrparkservice.de.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Fahrzeuge des Auftraggebers sind üblicherweise bereits vom Fahrzeughersteller mit Feuerlöschern ausgestattet. Es kommt vor, dass nachträglich Einbauten mit neuen Feuerlöschern erforderlich sind. Durch den Einbau der Feuerlöscher darf weder die Ergonomie noch die Garantie- und Gewährleistungen der Fahrzeuge beeinträchtigt werden.

Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Kauf, die Lieferung und den bundesweiten Einbau von 2 kg und 6 kg Pulverfeuerlöschern mit einer geeigneten Halterung in die entsprechenden Fahrzeuge. Die Feuerlöscher sowie die Halterungen müssen sowohl den aktuellen betriebssicherheitstechnischen und gesetzlichen Standards entsprechen, sowie nach Fahrzeughersteller- beziehungsweise Aufbauherstellervorgaben eingebaut werden.

Der Auftraggeber geht zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund seiner Erfahrungswerte derzeit von circa 80 nachträglichen Einbauten pro Jahr aus.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang dieses Loses (Los 2) ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 247-652345
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 21/Feuerlöscher/01
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Prüfung von Fahrzeug-Feuerlöschern

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 21/Feuerlöscher/01
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Kauf, Lieferung und Einbau von Fahrzeug-Feuerlöschern

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angebotsfrist wurde gemäß § 41 Abs. 3 S. 2 VgV um 5 Kalendertage und zusätzlich aufgrund der Schließung der Vergabestelle über die Weihnachtszeit (20.12.2021 bis einschließlich 01.01.2022) um 13 Kalendertage sowie um weitere 5 Kalendertage aufgrund des möglichen Feiertages am 06.01.2021 und auf Basis der Angemessenheit verlängert.

-----

Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu

verwenden und ausgefüllt abzugeben. Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.

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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in

Betracht kommt.

-----

Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURQV6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 GWB lautet wie folgt:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §

134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2022

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