Energieliefer-Contracting-Leistungen mit Effizienzmaßnahmen bei städtischen Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 28-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 28-2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geislingen an der Steige
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geislingen.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieliefer-Contracting-Leistungen mit Effizienzmaßnahmen bei städtischen Liegenschaften
Ausschreibung von Energieliefer-Contracting mit Effizienzmaßnahmen bei städtischen Liegenschaften
73312 Geislingen an der Steige
Die Stadt Geislingen an der Steige beschafft Energieliefer-Contracting-Leistungen mit Effizienzmaßnahmen. Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Umsetzung eines energieeffizienten, CO2-sparenden und wirtschaftlichen Wärmeversorgungskonzepts für Gebäude der Stadt Geislingen an der Steige. Der Nutzwärmebedarf für alle Liegenschaften beträgt ca. 2.700 MWh/a, der Strombedarf beläuft sich auf ca. 550 MWh/a. Lieferbeginn ist der 1. September 2022. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünfzehn Jahren. Der Wärmeliefervertrag kann vom Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.03.2032 vorzeitig gekündigt werden, ohne dass es insoweit eines Kündigungsgrunds bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geislingen an der Steige
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter Ziffer II.1.7) sowie unter Ziffer V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.