Anmietung Druck- und Kopierlösung für die Stadt Greven Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.greven.net
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung Druck- und Kopierlösung für die Stadt Greven
Anmietung einer Druck- und Kopierlösung inkl. Druckmanagementsystem und Services
48268 Greven
Der bestehende Mietvertrag der Stadt Greven für die Drucker und Multifunktionsgeräte läuft aus. Dieser soll im Rahmen dieser Ausschreibung erneuert werden. Es wird ein Gesamtsystem
bestehend aus Druckern, Multifunktionsgeräten, einem Druckmanagementsystem, zentrale Analyse-/Auswerte-/Administrations-Funktionen und Services gefordert. Die Geräte sind in verschiedene Geräteklassen klassifiziert. Eine zukünftige Erweiterbarkeit um weitere Geräte muss
gewährleistet sein. Die meisten Geräte sind an ein IP-Netzwerk angeschlossen. Als Druckmanagementsystem wird ein System bezeichnet, welches Benutzeranmeldungen an
spezifischen Geräten ermöglicht. Dadurch können dem Benutzer erweiterte Funktionalitäten zur Verfügung gestellt werden (z.B. "Follow-Me-/Pull-Printing"). Der bestehende Vertrag über die Anmietung von Druckern und Multifunktionsgeräten wird im Frühjahr 2022 beendet. Die zu diesem Leistungsverzeichnis gehörenden Ausschreibung hat das Ziel, einen neuen Mietvertrag für Geräte, wie auch Dienstleistungen und Software-Funktionen abzuschließen, der direkt an den bisher bestehenden anschließt.
Bei der Stadt Greven (inkl. Technische Betriebe, Schulverwaltung, ...) nutzen ungefähr 300 Arbeitsplätze die Drucker, Multifunktionsgeräte und die zugehörige Software.
Option 1:
Die Schulen in Greven haben in der Vergangenheit für die Geräte im Pädagogik-Bereich (ungefähr 20 "Multifunktionsgeräte A3") teilweise eigene Mietverträge mit unterschiedlichen Kündigungsfristen abgeschlossen. Die Stadt Greven strebt auf Dauer an, die eigenen Mietverträge der Schulen kündigen zu lassen und dafür Geräte über den städtischen Mietvertrag zur Verfügung zu stellen. Der Abstimmungsprozess hierzu läuft noch, wobei der Ausgang noch unklar ist. Daher sind diese Geräte in dieser Ausschreibung über eine zukünftige Erweiterungsoption eingeplant (vgl. "Anlage 2 Leistungsbeschreibung" Kapitel 2)
Option 2:
Solange mindestens 10% des initial beauftragten Gesamtseitenvolumens (vgl.: Anlage 2 Leistungsbeschreibung Kapitel 2.3 Punkt 3) zur Verfügung stehen, muss unabhängig zu den Anforderungen aus Anlage 2 Leistungsbeschreibung Kapitel 2.2 einmalig die Möglichkeit bestehen das aktuell noch zur Verfügung stehende Gesamtseitenvolumen um 20% des initial beauftragten Gesamtseitenvolumens zu erhöhen. Dabei gelten die zum Zeitpunkt der Nachbeauftragung gültigen Konditionen.
Eine zusätzliche Erhöhung des Gesamtseitenvolumens kann durch die "Erweiterung um zusätzliche Geräte" geschehen (vgl.: Anlage 2 Leistungsbeschreibung Kapitel 2.2).
Wertung, Zuschlagserteilung:
1) Der Bieter muss mit seinem Angebot alle A-Kriterien (Ausschlusskriterien) (siehe "Anlage 1 Preisblatt und Bieterfragen") erfüllen. Wird mindestens ein A-Kriterium nicht erfüllt, führt dieses zwingend zum Ausschluss des Angebots.
2) Die Antworten der B-Kriterien (Bewertungskriterien) (siehe "Anlage 1 Preisblatt und Bieterfragen") werden bewertet, wobei jeweils eine Anzahl von Punkten dafür vergeben wird. Der Bewertungsmaßstab für die zu vergebende Anzahl von Punkten ist beim jeweiligen BKriterium aufgeführt. Alle B-Kriterien sind gleich gewichtet.
3) Die Angaben bei den F-Kriterien (Finanzielles Bewertungskriterien) (siehe "Anlage 1 Preisblatt und Bieterfragen") fließen in die Finanzrechnung ein. Das können "direkte" Preise (z.B. All-in Seitenpreis), aber auch andere Werte (z.B. Energieverbrauchswerte), die indirekt einfließen, sein. Als Ergebnis der Finanzrechnung ergibt sich eine "Gesamtkostensumme".
4) Die "Gesamtkostensumme" basiert auf den initial zu beauftragenden Gesamtseitenvolumen, den Reichweiten und Kosten für die Farb-Druckmittel, Kosten für Zusatzoptionen und den
Energiekosten nach TEC berechnet für 5 Jahre zu je 52 Wochen bei [Betrag gelöscht]EUR netto pro kWh. Die Verteilung des geschätzten Farbseitenvolumens auf die einzelnen Geräteklassen, wie auch die
geschätzte Anzahl der Zusatzoptionen pro Geräteklasse sind unverbindliche Angaben. Die Formel zur Ermittlung der "Gesamtkostensumme" ist in Kapitel 3.2 beschrieben
5) Abschließend wird die Summe der Bewertungspunkte der B-Kriterien mit 1.000.000 multipliziert und das Ergebnis durch die "Gesamtkostensumme" geteilt, um die Kennzahl Z zu ermitteln. Die Kennzahl Z wird auf 3 Nachkommastellen gerundet.
6) Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z bekommt den Zuschlag. Bei mehreren Angeboten mit identischer Kennzahl Z zählt die niedrigere Gesamtkostensumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velen
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46342
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wietholt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYR49VUR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber
dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland