Sanierung Kinderhaus St. Gabriel in Bietigheim
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bietigheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bietigheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kinderhaus St. Gabriel in Bietigheim
Die Gemeinde Bietigheim plant die Sanierung des Kinderhauses St. Gabriel in der Kirchstraße 35 in 76467 Bietigheim.
Bietigheim
Das Kinderhaus St. Gabriel liegt in direkter Nachbarschat zur Katholischen Kirche „Heilig Kreuz“ und der Grundschule, im Herzen der Gemeinde Bietigheim. Aufgrund vorliegender Defizite im energetischen Bereich, Barrierefreiheit, Brandschutz, Raumakustik und reduziertem Außenbereich durch den Wegfall eines großen Teils der Außenspielfläche, ist der aktuelle Zustand des Kinderhauses nicht mehr zeitgemäß.
Es wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, welche zwei Varianten betrachtet. Bei der Variante 1 wird nur möglichst gering in den Bestand eingegriffen, während die Variante 2 eine optimale Flächenbilanz mit resultierend größeren Eingriffen bzw. Rückbaumaßnahmen am Bestandsgebäude betrachtet. Die Machbarkeitsstudie liegt der Anlage bei.
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurden die Kosten für die Kostengruppe 200 – 700 auf ca. 5,6 Mio. € brutto geschätzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße nach §160 Abs. 3 Nummern 1-3 GWB innerhalb der dort genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.