Rahmenvertrag Geldzählgeschäft Parkscheinautomaten Referenznummer der Bekanntmachung: L428/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Geldzählgeschäft Parkscheinautomaten
Die auszuschreibende Leistung umfasst den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Durchführung des Geldzählgeschäfts der Parkscheinautomaten im Dortmunder Stadtgebiet für einen festen Zeitraum von 24 Monaten gemäß Leistungsbeschreibung. Der Vertrag soll vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden. Es besteht ei-ne zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Dortmund
Die auszuschreibende Leistung umfasst den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Durchführung des Geldzählgeschäfts der Parkscheinautomaten im Dortmunder Stadtgebiet für einen festen Zeitraum von 24 Monaten gemäß Leistungsbeschreibung. Der Vertrag soll vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden. Es besteht ei-ne zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Der Vertrag soll vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens
- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als 6 Monate)
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- Angaben über die Art und Größe des Unternehmens (Anzahl Mitarbeitenden und Produktportfolio; Firmenprofil/Selbstdarstellung)
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Vollständige Bewachungserlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
- Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Abgedeckt sein müssen:
-> Personenschäden (für die einzelne Person) [Betrag gelöscht] Euro
-> Sachschäden [Betrag gelöscht] Euro
-> Verlust von Schlüsseln [Betrag gelöscht] Euro
-> Vermögensschäden sowie Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz [Betrag gelöscht] Euro
-> Verlust bewachter Sachen [Betrag gelöscht] Euro
- Nachweis über die Zertifizierung des Unternehmens nach DIN 77200, DIN 77210. Sollte das Unternehmen nicht nach DIN 77200, DIN 77210 zertifiziert sein, sind zwingend folgende Nachweise zusätzlich einzureichen:
o Nachweis über den Aufbau der Unternehmensführung, der erkennen lassen muss, dass er auf die Erbringung von Sicherungsdienstleistungen gerichtet ist; den Unterlagen ist ein entsprechendes Organigramm mit dazugehörigen Stellenbeschreibungen beizufügen.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
II. Quartal 2026
Aktenzeichen: L428/21
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD44G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ort: Münster
Land: Deutschland