Stadt Bad Mergentheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 08128007
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Mergentheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97980
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-mergentheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bad Mergentheim
Die Stadt Bad Mergentheim ist Eigentümer verschiedener Liegenschaften, die zentral bewirtschaftet werden. Die Liegenschaften sind geographisch über das gesamte Stadtgebiet und angrenzende Gemeinden verteilt. Im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung gehört auch die Organisation der Reinigung zu den Bewirtschaftungsaufgaben.
Näheres über unsere Stadt, erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.bad-mergentheim.de/de/ Die Reinigungsleistungen für verschiedene Gebäude der Stadt Bad Mergentheim werden in insgesamt 3 Losen europaweit ausgeschrieben. Einzelheiten zum Vergabeverfahren sowie den einzelnen Losen entnehmen Sie dieser Anlage sowie sämtlichen Anlagen des Anlagenverzeichnisses AV.
Unterhaltsreinigung Los 1
97980 Bad Mergentheim mit Stadtteilen
Die Unterhaltsreinigung von städtischen Gebäuden im Stadtgebiet und Teilgemeinden
3x 12 Monate
Unterhaltsreinigung Los 2
97980 Bad Mergentheim und Teilgemeinde
Die Unterhaltsreinigung von städtischen Gebäuden im Stadtgebiet und Teilgemeinden
3x 12 Monate
Fensterreinigung
97980 Bad Mergentheim und Teilgemeinden
Die jährliche Fensterreinigung von städtischen Gebäuden im Stadtgebiet und Teilgemeinden
3x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal unter www.subreport.de abgerufen werden,
– Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigteAngebote(§134 GWB),
– Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an dieunterZiffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oderHinweiseder Bieter auch an alle anderen Bieter versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MitteilungdesAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die VergabekammerdenAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. DieZulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).