SAP-Beratung, -Entwicklung und -Betriebsunterstützung in den Bereichen FI, CO und PSM Referenznummer der Bekanntmachung: 070/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SAP-Beratung, -Entwicklung und -Betriebsunterstützung in den Bereichen FI, CO und PSM
Ausgeschrieben werden Beratung und Support für die Module FI, CO und PSM im aktuellen ERP-System (SAP ERP 6.0), für das S/4 HANA Stiftungssystem sowie für das neue S/4HANA System (SAP S4/HANA Business Suite). Zum Auftrag gehören ebenfalls die inhaltliche und technische Weiterentwicklung und Optimierung aller aktuell und während der Zusammenarbeit neu eingeführten SAP-Anwendungen im Bereich Rechnungswesen in enger Zusammenarbeit mit dem DAAD. Wir erwarten von unserm Auftragnehmer proaktive Beratung, Initiativen und Vorschläge. Je nach Umfang der Änderung werden vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem DAAD Workshops zur Prozessdefinition und Anforderungsaufnahme initiiert, die zur Konzepterstellung führen. Die Umsetzung des Konzepts durch Customizing bzw. Programmierung in SAP ABAP sowie Testunterstützung und kompetente Begleitung bei der Produktivsetzung nach der unten beschriebenen Vorgehensweise schließen das Vorhaben ab. Da wir eng am SAP-Standard bleiben möchten, erwarten wir beste Systemkenntnis und nur im Ausnahmefall Problemlösungsansätze über Modifikationen. Trotz unseres Einsatzes von SAP und der Anforderung nach einem möglichst tief integrierten System sollen mögliche Softwarealternativen zur Umsetzung der Anforderungen vom Auftragnehmer geprüft und vorgeschlagen werden, wenn diese zweckdienlich und kostengünstig sind.
Darüber hinaus wird im DAAD gerade für die ERP Module FI/CO/PSM die Transformation von SAP ERP 6.0 zu SAP S4/HANA Business Suite umgesetzt. Der Abschluss der Realisierungsphase des Projektes zum Produktivsetzungsdatum 01.01.2024 unter Verwendung des bereits entwickelten Deltakonzeptes ist Teil des Auftrags.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage BW1 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn
Ausgeschrieben werden Beratung und Support für die Module FI, CO und PSM im aktuellen ERP-System (SAP ERP 6.0), für das S/4 HANA Stiftungssystem sowie für das neue S/4HANA System (SAP S4/HANA Business Suite). Zum Auftrag gehören ebenfalls die inhaltliche und technische Weiterentwicklung und Optimierung aller aktuell und während der Zusammenarbeit neu eingeführten SAP-Anwendungen im Bereich Rechnungswesen in enger Zusammenarbeit mit dem DAAD. Wir erwarten von unserm Auftragnehmer proaktive Beratung, Initiativen und Vorschläge. Je nach Umfang der Änderung werden vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem DAAD Workshops zur Prozessdefinition und Anforderungsaufnahme initiiert, die zur Konzepterstellung führen. Die Umsetzung des Konzepts durch Customizing bzw. Programmierung in SAP ABAP sowie Testunterstützung und kompetente Begleitung bei der Produktivsetzung nach der unten beschriebenen Vorgehensweise schließen das Vorhaben ab. Da wir eng am SAP-Standard bleiben möchten, erwarten wir beste Systemkenntnis und nur im Ausnahmefall Problemlösungsansätze über Modifikationen. Trotz unseres Einsatzes von SAP und der Anforderung nach einem möglichst tief integrierten System sollen mögliche Softwarealternativen zur Umsetzung der Anforderungen vom Auftragnehmer geprüft und vorgeschlagen werden, wenn diese zweckdienlich und kostengünstig sind.
Darüber hinaus wird im DAAD gerade für die ERP Module FI/CO/PSM die Transformation von SAP ERP 6.0 zu SAP S4/HANA Business Suite umgesetzt. Der Abschluss der Realisierungsphase des Projektes zum Produktivsetzungsdatum 01.01.2024 unter Verwendung des bereits entwickelten Deltakonzeptes ist Teil des Auftrags.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage BW1 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.09.2022.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 31.08.2023.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.08.2026.
Der öffentliche Auftraggeber wird mindestens drei Bewerber zur zweiten Phase auswählen. Ob er mehr als die Mindestzahl einlädt, liegt im Ermessen des Auftraggebers, in diesem Fall erfolgt gemäß § 51 Abs. 1 VgV die Auswahl der Bewerber nach Rangfolge der erzielten Punkte gemäß folgender objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien (Reduzierungskriterien):
- Anzahl geeigneter Referenzen innerhalb des Referenzzeitraums
- Grad der Vergleichbarkeit der Referenzen in Bezug auf Umfang, Größe, Personaleinsatz, zeitlicher Rahmen und Leistungsspektrum
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, wird der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber, die nicht über die geforderte Eignung verfügen, dürfen dann nicht zu demselben Verfahren zugelassen werden, § 51 Abs. 3 Satz 3 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
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Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
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Nachweis einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung:
Der Bewerber muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz insgesamt und im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich erzielt haben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum gesamt beträgt mindestens: 864.000 €
Das Formular in Anlage TW 5 ist zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. insbesondere mit Leistungen in den Bereichen
- Beratung und Support für die Module FI, CO und PSM im aktuellen ERP-System (SAP ERP 6.0),
- Beratung und Support für S/4HANA Business Suite
- Customizing bzw. Programmierung in SAP ABAP
- Umstellung von SAP ERP 6.0 auf SAP S4/HANA Business Suite
- Vergleichbare Kunden im öffentlichen Sektor/öffentlich geförderte Einrichtungen
Das Formular in Anlage TW 3 ist hierfür zu verwenden.
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Beschreibung Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
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Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage TW 5 ist zu verwenden.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage TW 7)
Mindestanforderungen:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
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Folgende Erfahrungsbereiche müssen mindestens durch die vorgelegten Referenzen abgedeckt werden:
1. Beratung und Support für die Module FI, CO und PSM im aktuellen ERP-System (SAP ERP 6.0),
2. Beratung und Support für S/4HANA Business Suite .
3. Customizing bzw. Programmierung in SAP ABAP
4. Erfahrung bei der Umstellung von SAP ERP auf SAP S4/HANA Business Suite
5. Projektmanagementerfahrung mit agilen und klassischen Methoden
6. Vergleichbare Kunden im öffentlichen Sektor/öffentlich geförderte Einrichtungen
Die Bereiche 1. bis 6. müssen durch Referenzen jeweils zumindest 1 mal belegt werden (Mindestanforderung). Eine Referenz kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden.
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG, Anlage TW4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.