Sanierung Schloss Bodelschwingh in Dortmund Referenznummer der Bekanntmachung: 21-1269
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.post-welters.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schloss Bodelschwingh in Dortmund
Sanierung Schloss Bodelschwingh in Dortmund, 1. Bauabschnitt - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne Mwst.: [Betrag gelöscht] Euro
(anrechenbare Baukosten, KG 300 + 400, für BA I)
Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen für die Sanierung des Schlosses Bodelschwingh im ersten Bauabschnitt stufenweise zu beauftragen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Stufe 1: LPH 3 Stufe 2: LPH 5 - 9
Die stufenweise Beauftragung ergibt sich aus der gestuften Fördermittelantragstellung und -bewilligung.
Durch eine umfangreiche Bestandserfassung und Bestandsbewertung des lokal wie auch überregional bedeutenden Denkmals Schloss Bodelschwingh wurden auch mithilfe vieler in denkmalpflegerischen Fragen versierter Fachleute unterschiedlicher Fachgebiete Grundlagen erarbeitet, die die notwendigen Sanierungs- und Restaurierungserfordernisse für eine dauerhafte Sicherung der Denkmalsubstanz definieren. Ziel war die Bestands- und Schadensaufnahme nebst Konzepterarbeitung und die Formulierung eines dauerhaft nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Nutzungskonzeptes.
Die Ergebnisse wurden in einer Dokumentation zusammengefasst, die als Grundlage für die Beantragung von verschiedenen Fördermitteln diente. So liegt für die Maßnahme schon für die Grundlagenermittlung eine Bewilligung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Programm "Denkmalförderprogramm 2018 - Baudenkmalpflege" vor. Weiterhin liegt eine Förderzusage vom Bund für das Programm "Zuschüsse des Bundes für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland" vor.
Die notwendigen Maßnahmen im 1. Bauabschnitt umfassen insbesondere folgende gerüstabhängige Arbeiten: Gerüstarbeiten, Fassadensanierung, Putzarbeiten außen, Dachsanierung, Statische Ertüchtigung, Bekämpfender & Vorbeugender Holzschutz, Schadstoffentfrachtung, Tischlerarbeiten - Fenster, Abbruch- und Rückbauarbeiten, Schlagläden (Sonnenschutz), Baureinigungsarbeiten, Blitzschutzanlage.
Weitere, gerüstunabhängige Arbeiten werden in einem nachfolgenden 2. Bauabschnitt durchgeführt, insbesondere dann mit Blick auf Arbeiten im Inneren sowie auf Technische Anlagen.
Das Ende des Auftragszeitraumes richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Die Zeitplanung wird maßgeblich vom Förderzeitraum und den weiteren förderrechtlichen Vorgaben abhängen, so dass sich der angegebene Zeitraum für das Leistungsende noch verschieben kann.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe und Prüfung der Mindestkriterien (vgl. III.1.3) mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Wertungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) - Referenz 1 über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 8 Jahren:
Referenz 1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume:
- Vergleichbare Planungs- und Bauaufgabe - Baumaßnahme eines denkmalgeschützten Gebäudes mit kultureller Nutzung und/oder Bildungsnutzung
- Leistungsumfang (erbrachte Leistungsphasen)
- Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) in EUR netto
- Umgang mit Zuwendungsgeber/Nutzung von Fördermitteln
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) - Referenz 1 über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 3 Jahren:
Referenz 2 - Objektplanung Gebäude und Innenräume:
- Vergleichbare Planungs- und Bauaufgabe - Baumaßnahme eines denkmalgeschützten Gebäudes mit kultureller Nutzung und/oder Bildungsnutzung
- Leistungsumfang (erbrachte Leistungsphasen)
- Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) in EUR netto
- Umgang mit Zuwendungsgeber/Nutzung von Fördermitteln
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der genannten Eignungsanforderungen (vgl. Ziffer III.1.3),
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten berücksichtigen.
Details zur Wertungsmethodik sind der Matrix der Eignungskriterien zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Zunächst wird die Stufe 1 (LPH siehe oben) beauftragt. Die weitere Stufe 2 (LPH siehe oben) beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen, vorbehaltlich der Bewilligung der notwendigen Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht.
Weiterhin sieht der Auftraggeber auch die optionale Beauftragung der Leistungen für den Bauabschnitt II, ebenfalls vorbehaltlich der Bewilligung der dafür nötigen Fördermittel.
Das in Abschnitt II.2.7 genannte Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der LPH 8. Restleistungen der LPH 8 sowie die Leistungen der LPH 9 (nur Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fachplanung Technische Ausrüstung) sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Berufsqualifikation als Architekt*in (siehe Abschnitt III.2.1.) ist erforderlich.
Als Nachweis genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (Objektplanung Gebäude und Innenräume) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die durchschnittliche Anzahl fest angestellter Mitarbeiter*innen, die berechtigt sind, in Deutschland als Architekt*in tätig zu werden. Als Nachweis genügt die Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, um die Eignung des Bewerbers nachzuweisen:
- durchschnittlicher Mindestjahresgesamtumsatz des Büros (Objektplanung Gebäude und Innenräume) von 1,0 Mio. EUR/Jahr netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019)
- durchschnittliche Mindestgröße des Büros (Objektplanung Gebäude und Innenräume) von mind. 15 Berufsträgern in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2020, 2019)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen (je Versicherungsfall) über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschaden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen; eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall wird akzeptiert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Sach-, Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen ab- gesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden. In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht erklärt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Der angepasste Versicherungsabschluss ist dann später im Rahmen der Angebotseinholung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Eignungskriterien (= Mindestkriterien) für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Eine Referenz (Referenzprojekt 1) über vergleichbare Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume in den letzten 8 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen (= Mindestkriterien, die erfüllt sein müssen, um das Referenzprojekt gemäß Ziffer II.2.9. bewerten zu können):
1.1) Das Referenzprojekt war die Planung mindestens einer Sanierung.
1.2) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden mindestens die Leistungsphasen 4 - 5 bearbeitet und abgeschlossen.
1.3) Das Referenzprojekt entsprach mind. der Honorarzone IV gemäß § 35 HOAI 2021.
1.4) Die Summe der Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) betrug mind. >= 2 Mio. EUR ohne MwSt.
1.5) Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase in den letzten 8 Jahren (03/2014 bis 04/2022).
2. Eine Referenz (Referenzprojekt 2) über vergleichbare Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume in den letzten 3 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen (= Mindestkriterien, die erfüllt sein müssen, um das Referenzprojekt gemäß Ziffer II.2.9. bewerten zu können):
2.1) Das Referenzprojekt war die Planung mindestens einer Sanierung.
2.2) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden mindestens die Leistungsphasen 3 - 4 bearbeitet und abgeschlossen.
2.3) Das Referenzprojekt entsprach mind. der Honorarzone III gemäß § 35 HOAI 2021.
2.4) Die Summe der Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) betrug mind. >= 5 Mio. EUR ohne MwSt.
2.5) Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase in den letzten 3 Jahren (03/2019 bis 04/2022).
Durch die zu Ziffer 1 und 2 angegebenen Referenzen, die den dort genannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit entsprechen, müssen zumindest die genannten Kriterien (1.1 bis 1.5 und 2.1 bis 2.5) erfüllt sein, sonst gilt der Bewerber als nicht geeignet und wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt*in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in tätig zu werden, insoweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse abrufbar.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eigenerklärungen mit Versicherung des Bewerbers zu folgenden Aspekten einzureichen:
- Erklärung zu Interesse und Beteiligungen
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
- Erklärung zu Nachunternehmern
- Erklärung der Zuverlässigkeit (Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien gemäß § 123 vorliegen)
- Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Russland-Sanktionen)
- Die Vorgaben des Auftraggebers zur Eignung (gem. § 122 GWB) werden erfüllt mit Blick auf die Befähigung zur Berufsausübung Architekt*in (gemäß § 44 VgV), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV), die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
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Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse abrufbar.
Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist (siehe Ziffer IV.2.2) zu stellen und werden nur dort beantwortet. Nur auf der Vergabeplattform registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen erhalten automatisch Informationen über die Bieterkommunikation wie z.B. die Beantwortung der eingegangenen Rückfragen.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann die Auftraggeberin eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes oder eines weiteren Angebotes zu erteilen.
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Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (Deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
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Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5RQPG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de