Featuring the future of THE LÄND
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70184
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Featuring the future of THE LÄND
Es soll eine Lead-Agentur ausgewählt werden, die die Dachmarkenkampagne THE LÄND strategisch-inhaltlich führt und umsetzt mit dem Ziel, auf nationaler und internationaler Ebene Fachkräfte anzusprechen und Standortmarketing für Baden-Württemberg zu betreiben.
Staatsministerium Baden-Württemberg Richard-Wagner-Straße 15 70184 Stuttgart
Die mit diesem Vergabeverfahren ausgewählte Lead-Agentur soll mit der Führung und Umsetzung der Dachmarkenkampagne THE LÄND betraut werden und dabei insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:
• Strategisch-inhaltliche Führung der Dachmarkenkampagne THE LÄND, die national, wie auch international wirksam ist.
• Entwurf und Umsetzung von Werbemaßnahmen und Kampagnen in digitalen wie analogen Kanälen, die auf die Dachmarke einzahlen.
• Planung und Umsetzung von Veranstaltungen.
• Planung und Umsetzung von Messeauftritten.
• Mediaplanung und Durchführung.
• Evaluation der Kampagnenarbeit.
Das Gesamtbudget für das Jahr 2023 beläuft sich auf maximal 7 Mio. € (brutto) inkl. Agenturhonoraren und aller Umsetzungskosten. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 (Stufe 1).
Das Land hat einseitig das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr nach Maßgabe der Regelungen im Vertrag zu verlängern (Stufe 2: 2024 und Stufe 3: 2025).
In den Stufen 2 und 3 wird, vorbehaltlich der Verabschiedung des Staatshaushaltsplans des Landes ein Budget von jeweils maximal 7 Mio. € (brutto) bereitgestellt.
Die Agentur hat weder 2023 noch im Falle der Beauftragung der Folgejahre einen Anspruch darauf, dass das maximale jährliche Budget auch tatsächlich ausgeschöpft wird (siehe Vertragsentwurf).
Das Budget für die Dachmarkenkampagne beläuft sich auf maximal 21 Mio. € brutto für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025. Da unter II.1.5 und II.2.6 nur ein Nettowert eingetragen werden kann, wurde dieser Bruttowert unter Annahme eines Misch-Mehrwertsteuersatzes auf einen Nettowert von 18. Mio. € umgerechnet. Maßgebend ist jedoch allein der Bruttowert von 21 Mio. €.
Das Land hat einseitig das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr nach Maßgabe der Regelungen im Vertrag zu verlängern. Der Vertrag wird zusammen mit den Vergabeunterlagen unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden maximal 4 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 4 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaft ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung fehlender Unterlagen steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen des Landes) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 4 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die 4 zugelassen, die die höchste Punktzahl nach folgendem Kriterien erzielen:
Maximal 9 Punkte können für die qualitative Bewertung einer Dachmarkenkampagne erzielt werden. Dabei kann es sich um die Dachmarkenkampagne zum Nachweis der Mindestbedingungen unter III.1.3 oder um eine weitere Dachmarkenkampagne handeln. Voraussetzung ist, dass die Dachmarkenkampagne die unter III.1.3 unter „möglicherweise geforderte Mindeststandards“ beim Referenzprojekt Dachmarkenkampagne genannten Anforderungen erfüllt und im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge entweder gestartet oder beendet worden ist. Für die Dachmarkenkampagne können für die gestalterische Qualität, die Originalität und die Zielgruppenpassung jeweils maximal drei Punkte erzielt werden, so dass insgesamt maximal 9 Punkte erzielt werden können. Bei Angabe mehrerer Dachmarkenkampagnen wird nur die Dachmarkenkampagne mit der höchsten Punktzahl gewertet.
Maximal 9 Punkte können für die qualitative Bewertung einer internationalen Kampagne erzielt werden. Dabei kann es sich um die internationale Kampagne zum Nachweis der Mindestbedingungen unter III.1.3 oder um eine weitere internationale Kampagne handeln. Voraussetzung ist, dass die internationale Kampagne die unter III.1.3 unter „möglicherweise geforderte Mindeststandards“ beim Referenzprojekt internationale Kampagne genannten Anforderungen erfüllt und im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge entweder gestartet oder beendet worden ist. Für die internationale Kampagne können für die gestalterische Qualität, die Originalität und die Zielgruppenpassung jeweils maximal drei Punkte erzielt werden, so dass insgesamt maximal 9 Punkte erzielt werden können. Bei Angabe mehrerer internationaler Kampagnen wird nur die internationale Kampagne mit der höchsten Punktzahl gewertet.
Insgesamt können daher maximal 18 Punkte erzielt werden. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichstand wird gelost. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt, die unter dem unter 1.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt werden.
Das Land hat einseitig das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr nach Maßgabe der Regelungen im Vertrag zu verlängern. Der Vertrag wird zusammen mit den Vergabeunterlagen unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
• Eigenerklärung zum Ausschluss der Technologie von L. Ron Hubbard.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO).
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Bereich der zu vergebenden Leistungen.
• Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe muss entweder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. € für Personenschäden und mind. 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden nachweisen oder erklären, dass er eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abschließen wird.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung zu Referenzen.
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Führungskräfte in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Eigenerklärung über mindestens folgende Referenzprojekte, die die genannten Anforderungen erfüllen:
1. Referenzprojekte Kommunikationskanäle Für folgende Kommunikationskanäle muss jeweils ein Referenzprojekt angegeben werden, das im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge entweder gestartet oder beendet worden ist und das mindestens das jeweils angegebene Gesamtbudget (all in, inklusive Media, netto) umfasst:
Bewegtbild (250.000 €), Out of Home (200.000 €), Social Media (LinkedIn) (25.000 €), Website (Aufbau) (600.000 €), Messen (150.000 €), Kooperation mit Unternehmen (150.000 €), Veranstaltungen (150.000 €).
Mehrfachnennungen sind zulässig, wenn ein Referenzprojekt zwei oder mehr Kanäle umfasst. Für jedes Referenzprojekt sind die in den Vergabe-unterlagen geforderten Angaben zu machen.
2. Referenzprojekte für typische Aufgabenstellungen Es müssen ferner zwei weitere Referenzprojekte für typische Aufgabenstellungen (eine Dachmarkenkampagne und eine internationale Kampagne), angegeben werden, die im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge entweder gestartet oder beendet worden sind und die folgende Anforderungen erfüllen - Referenzprojekt Dachmarkenkampagne: Entwicklung und Umsetzung einer Dachmarkenkampagne B2C oder B2B, die zeigt, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft (ggf. auch durch Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe) Marketingstrategien auf unterschiedliche Zielgruppen, Themen und Bereichen aussteuern kann. Die Kampagne muss crossmedial umgesetzt sein und ein Gesamtbudget (netto, all in inkl. Media) von mind. 1,5 Mio. € haben und digitale und klassische Medien abdecken. Mit dem Referenzprojekt muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass er/sie exzellent crossmedial agieren kann und außerdem noch mit großen Budgets umgehen kann.
- Referenzprojekt internationale Kampagne, mit der nachgewiesen wird, dass ein Kommunikationsprojekt außerhalb Deutschlands entwickelt und umgesetzt wurde. Hier liegt der Fokus auf Zusammenarbeit und Wege zur Lösung. Internationale Projekte, die nur einer Adaption einer nationalen Idee sind, dürfen nicht angegeben werden. Das Land möchte nachvollziehen, wie Kommunikation länderspezifisch und passgenau übersetzt wird. Die internationale Kampagne muss ein Gesamtbudget (netto all-in inkl. Media) von mind. 150.000 € haben.
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgeltnach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Es besteht die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).