Schulcampus Schopfheim - Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 732_CFA _BA4/01.004.05.04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulcampus Schopfheim - Objektplanung Freianlagen
Objektplanung Freianlagen
Planung gem. HOAI § 40, Leistungsphase 1-9 für Freianlagen Schulcampus Schopfheim Bauabschnitt 4 (ca. 3.400 m²)
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Formularsammlung:
1. Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
2. Nachweis aus dem sich ergibt, dass die für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Qualifikationen vorhanden sind und die Bauvorlageberechtigung vorliegt.
Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten Erklärungen/Nachweise entsprechend vorzulegen.
Gemäß Formularsammlung:
1. Erklärung/Bestätigung in Bezug auf Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
2. Erklärung/Nachweis zu einer bestehenden marktüblichen Haftpflichtversicherung.
Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten Erklärungen/Nachweise entsprechend vorzulegen.
Gemäß Formularsammlung:
1. Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2013 - April 2022 erbrachten vergleichbaren Leistungen; d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein. Vergleichbar sind Leistungen:
a) wenn es sich um Freianlagen im Bereich von Bildungseinrichtungen, Sportanlagen oder öffentlichen Plätzen mit öffentlichen Wegen (auch Fahrradwegen) handelt
b) wenn die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8 umfassend erbracht wurden.
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Gem. Formularsammlung:
Erklärungen betr. Gesetz zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
6. Die Baumaßnahmen werden nach dem Schulbauförderungsprogramm 2018 des Landes Baden-Württemberg gefördert. Daher sind die förderrechtlichen Vorgaben zu beachten. Danach sind u.a. die EnEV in der jeweils gültigen Fassung, die Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge (MröÄ) vom 09.12.2010 und das LTMG einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERQLD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx