Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke incl. Monitoring Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000756
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke incl. Monitoring
Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus) incl. Monitoring im Stadtgebiet Freiburg im Breisgau
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung eines Monitorings zum Auftreten und Vorkomen der Asiatischen Tigermücke im Stadtgebiet Freiburg sowie die Bekämpfung der bereits vorhandenen bzw. im Rahmen des Monitorings neu entdecketen Vorkommen. Nach Abschluss des Monitorings muss bekannt sein, ob und in welchem Gebiet sowie in welchem Umfang die Asiatische Tigermücke im Stadtgebiet Freiburg vorkommt bzw. verbreitet ist. Die Vorkommen müssen aktiv bekämpft werden, um den Mückenbestand zu reduzieren und im besten Fall zu beseitigen. Ziel ist die Reduktion der Vorkommen im größmöglichen Umfang. Anzustreben ist der Zusammenbruch der lokalen Populationen.
Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über 1 Jahr mit der Option einer jährlichen Vertragsverlängerung bis max. 4 Jahre. Der Beginn der Bekämpfung ist voraussichtlich im April 2022.
Freiburg i.Br.
Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke incl. Monitoring, genaue Beschreibung siehe II.1.4)
Verlängerungsoption
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation vom 27.12.2021
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke incl. Monitoring
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de