Machbarkeitsstudie des IAS-Bundesportals Referenznummer der Bekanntmachung: Z2-53202-NATIS-2021-12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.BfN.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie des IAS-Bundesportals
Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Entwicklung eines IAS-Bundesportals zur Umsetzung der Berichtspflichten gegenüber der EU Kommission zu Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Das Ergebnis der Studie wird ein detaillierter technischer Lösungsvorschlag (Technisches Grobkonzept) für das IAS-Bundesportal sein inklusive einer Kostenschätzung für dessen Umsetzung.
Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Entwicklung eines IAS-Bundesportals zur Umsetzung der Berichtspflichten gegenüber der EU Kommission zu Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Das Ergebnis der Studie wird ein detaillierter technischer Lösungsvorschlag (Technisches Grobkonzept) für das IAS-Bundesportal sein inklusive einer Kostenschätzung für dessen Umsetzung.
Hintergrund:
Das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union haben die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten beschlossen. Im Rahmen dieser Verordnung müssen die Mitgliedsländer Informationen für Bürger und Bürgerinnen bereitstellen, Berichte und Benachrichtigungen an die EU-Kommission schicken, andere EU-Länder kontaktieren, sowie Genehmigungen zur Haltung erteilen oder ablehnen.
In Deutschland ist das BfN bei der Umsetzung dieser Verordnung mit Vollzugsaufgaben und insbesondere auch mit dem kontinuierlichen Zusammenführen aller notwendigen Fachdaten betraut. Das BfN will daher zukünftig ein deutschlandweites Portal entwickeln lassen, welches die dafür benötigten Funktionalitäten besitzt. IAS steht hier für Invasive Alien Species (invasive gebietsfremde Arten). Zusammenfassend ergeben sich für das IAS-Bundesportal folgende Aufgaben:
- Etablierung einer Anwendung zur Unterstützung des Verwaltungshandelns auf Basis einer kontinuierlichen Datenanreicherung,
- Automatisierte Erstellung des regelmäßigen EU-Berichts aus dem aggregierten Datenbestand erfasster Fach- und zugeordneter Geodaten,
- Information der Öffentlichkeit mittels Webauftritt auf Basis erfasster Fach- und zugeordneter Geodaten.
Ziel:
Der technische Lösungsvorschlag gibt einen Überblick darüber, wie das IAS-Bundesportal technologisch und funktional aufgebaut sein wird, welche IT-Komponenten des BfN wie wiederverwendet werden können, welche für die Umsetzung wie angepasst werden müssen und welche Komponenten wie neu entwickelt werden müssen. Da das BfN das IAS-Bundesportal später selber betreiben möchte, sollten möglichst viele der vorhandenen Systeme und bekannten Technologien verwendet werden, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Der technische Lösungsvorschlag umfasst dabei die drei Komponenten des IAS-Bundesportals
- IAS-Portal Webauftritt,
- IAS-Portal Anwendung und
- IAS-Portal Reporting
mit ihren internen und externen Schnittstellen, Datenflüssen und Workflows.
Ein wichtiger Bestandteil des technischen Lösungskonzeptes ist das Aufzeigen eines möglichen Verfahrens zur Erstellung eines regelmäßigen EU-Berichts auf Basis der im IAS-Bundesportal vorgehaltenen Fach- und Geodaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Machbarkeitsstudie des IAS-Bundesportals
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 134 und 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).