Schülerspezialverkehr Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Referenznummer der Bekanntmachung: 15 20 01-2022/32
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-heinsberg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
Durchführung des Schülerspezialverkehrs zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung und zurück.
Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kleinbussen und Personenkraftwagen sollen schultäglich (montags bis freitags) Schüler/innen aus dem Kreisgebiet Heinsberg zu folgender Förderschule des Kreises Heinsberg und zurück befördert werden:
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
Siemensstr. 2
52525 Heinsberg
Geilenkirchen/Übach-Palenberg
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Siemensstr. 2 52525 Heinsberg
Schultägliche Beförderung (montags bis freitags) von Kindern zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg und zurück aus den Stadtgebieten Geilenkirchen und Übach-Palenberg.
Gangelt/Selfkant/Waldfeucht
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Siemensstr. 2 52525 Heinsberg
Schultägliche Beförderung (montags bis freitags) von Kindern zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg und zurück aus den Gemeindegebieten Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.
Wassenberg/Wegberg
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Siemensstr. 2 52525 Heinsberg
Schultägliche Beförderung (montags bis freitags) von Kindern zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg und zurück aus den Stadtgebieten Wassenberg und Wegberg.
Heinsberg
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Siemensstr. 2 52525 Heinsberg
Schultägliche Beförderung (montags bis freitags) von Kindern zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg und zurück aus dem Stadtgebiet Heinsberg.
Hückelhoven/Erkelenz
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Siemensstr. 2 52525 Heinsberg
Schultägliche Beförderung (montags bis freitags) von Kindern zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg und zurück aus den Stadtgebieten Hückelhoven und Erkelenz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYYTN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Insbesondere sind die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.