Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Trapo und Lkw) in 4 Losen sowie vermiettypischer Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Fahrzeuganmietung/03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Trapo und Lkw) in 4 Losen sowie vermiettypischer Dienstleistungen
Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Trapo und Lkw) in 4 Losen sowie vermiettypischer Dienstleistungen:
Los 1: Anmietung von Fahrzeugen in Deutschland
Los 2: Anmietung von Fahrzeugen an Flughäfen und Bahnhöfen in Deutschland
Los 3: Anmietung von Fahrzeugen im EU-Ausland
Los 4: Anmietung von Fahrzeugen in Drittländern
Anmietung von Fahrzeugen in Deutschland
BwFuhrparkService GmbH Deutschland
Vertragsgegenstand von Los 1 ist der Abschluss von bis zu zwei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen in Deutschland.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang dieses Loses (Los 1) ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von
26.547.452,26 EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Anmietung von Fahrzeugen an Flughäfen und Bahnhöfen in Deutschland
BwFuhrparkService GmbH An Bahnhöfen und Flughäfen in Deutschland
Vertragsgegenstand von Los 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Fahrzeugen an Flughäfen und Bahnhöfen innerhalb Deutschlands.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang dieses Loses (Los 2) ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von
[Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Anmietung von Fahrzeugen im EU-Ausland
BwFuhrparkService GmbH EU-Ausland
Vertragsgegenstand von Los 3 ist der Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen im EU-Ausland.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang dieses Loses (Los 3) ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von
10.984.597,53 EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Anmietung von Fahrzeugen in Drittländern
BwFuhrparkService GmbH Drittland
Vertragsgegenstand von Los 4 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen in Drittländern.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang dieses Loses (Los 4) ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von
[Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung von Fahrzeugen in Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hertz.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung von Fahrzeugen in Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.enterprise.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung von Fahrzeugen an Flughäfen und Bahnhöfen in Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hertz.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung von Fahrzeugen im EU-Ausland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung von Fahrzeugen in Drittländern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURQP7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §
134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.